Archive für Januar 2011

OPENING PARTY - Black History Month - Hamburg 2011

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Samstag, 29. Januar um 22:00 - 30. Januar um 05:00
Café Schöne Aussichten
Gorch Fock Wall 4, S-Bahn Dammtor / U1 Stephansplatz
Hamburg, Germany
BLACK HISTORY MONTH is coming up !
15 years of BHM in Hamburg !

BHM community, supporters and friends
- let’s get together again !

Akulturationsstress von Migrant_innen

„Viele Migranten fühlen sich deutsch, sind in Deutschland aufgewachsen, werden aber nicht als Deutsche angenommen. Darüber hinaus stellt sich die Frage: Spielt die Herkunft eine Rolle im Beruf?“ Die Autorin (Soziologin, ehemals VIVA zwei Moderatorin) untersucht diese Frage anhand von berufsbiographischen Erlebnissen von in Deutschland verorteten Akademikern mit europäischem und afrikanischem Migrationshintergrund, die sie in Tiefeninterviews zusammengetragen hat. Erfahrungen in Kindheit, Schule und Beruf zeigen laut Madubuko, einerseits Akzeptanz aber auch, mit welchen Ressentiments Migranten leben und welche Strategien sie zur Bewältigung des Akkulturationsstresses entwickelt haben. Wichtigste berufliche Strategie sind Mehrarbeit und sich keinerlei Fehler zu leisten, da diese vom deutschen Umfeld auf die Herkunft bezogen würden. Herkunftsbezogene Ablehnung hätte sich u.a in Zweifeln an der Kompetenz oder Benachteiligungen in Beförderung und Entlohnung ausgedrückt. Die Studie zeigt die täglichen Bemühungen einer Migrantengeneration in Deutschland akzeptiert zu werden.

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Näheres  zur Biographie der Autorin Dr. Nkechi Madubuko und Bestellung von Rezensionsexemplaren
unter www.nkechi.madubuko.de

Tod in der Zelle - Info-Abend zum Jalloh-Prozess am 28.01.2011

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Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte

Liga ruft zur Beobachtung der Neuverhandlung auf und fordert rückhaltlose Aufklärung der Todesumstände:
“Angehörige von Oury Jalloh haben Recht auf rechtsstaatliches Verfahren, das ihnen bislang verwehrt worden ist.”

Am Mittwoch, 12. Januar 2011, 9:30 Uhr, Saal A 23, ist Prozessauftakt im Revisionsverfahren gegen einen Polizeibeamten, der sich für den Verbrennungstod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam vor sechs Jahren verantworten muss. Der Prozess wird von bundesdeutschen und internationalen Menschenrechtsgruppen und Juristen beobachtet.

Dieses erneute Verfahren ist möglich geworden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang letzten Jahres in der Revision das freisprechende Urteil der ersten Instanz vor dem Landgericht Dessau aufgehoben und eine Neuverhandlung anberaumt hatte. Die Liga wertete diese Entscheidung als einen großen Erfolg all jener, die sich beharrlich für ein rechtsstaatliches Verfahren und für die Aufklärung dieses tragischen Todes eines Asylsuchenden im Polizeigewahrsam einsetzen. Dazu gehören in erster Linie die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh und Mouctar Bah, den die Liga für sein Engagement, den Verbrennungstod seines Freundes aufzuklären, mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2009 ausgezeichnet hat. Die ermutigende Entscheidung des BGH eröffnet nun die späte Chance, dass die Todesursache doch noch aufgeklärt und die polizeiliche Verantwortung für den Tod in der Polizeizelle Nr. 5 offen gelegt wird.

Jetzt muss die Chance vor dem Landgericht Magdeburg genutzt werden, auf Grundlage der BGH-Entscheidung und ohne Tabus die Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam führten, rückhaltlos aufzuklären – soll sich der Polizeiskandal nicht zu einem Skandal des Rechtsstaates auswachsen. Mit seiner Entscheidung sagte der BGH in aller Klarheit: Die Angehörigen von Oury Jalloh haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren - das ihnen bislang, so das BGH-Urteil, verwehrt worden ist. Im Dessauer Verfahren war die justizielle Aufklärung jedenfalls gescheitert. Die entscheidenden Fragen, wer die Matratze entgezündet hatte, auf der Oury Jalloh an Händen und Füßen fixiert war, wie der Brand entstehen und sich entwickeln konnte, blieben am Ende des ersten Prozesses ungeklärt - nach 22 Monaten Prozessdauer, trotz aufwändiger Brandversuchsanordnungen und Sachverständigen-Gutachten.

Das Dessauer Gerichtsverfahren war von Anfang an und insgesamt geprägt von Ungereimtheiten und Schlampereien, auffälligen Gedächtnislücken und Lügen, Widersprüchen und Vertuschungen, verschwundenen Beweisstücken und unterlassenen Ermittlungen. Die Aufklärung der organisierten Verantwortungslosigkeit auf dem Dessauer Polizeirevier scheiterte letztlich am aufklärungsresistenten Korpsgeist der Polizeizeugen und an einer Fülle von Ermittlungspannen. Zum Schluss blieb nur noch festzustellen: An Oury Jallohs Todestag war in der Polizeizelle Nummer 5 im Dessauer Polizeirevier fast alles möglich.

Das Strafverfahren vor dem Landgericht Dessau ist aber nicht allein an einer “Mauer des Schweigens” auf Seiten der Polizei gescheitert; auch das Gericht hat bei der Aufklärung dieser Tragödie versagt. So mit der rätselhaften und bis zuletzt unbewiesenen Grundannahme von Staatsanwaltschaft und Landgericht, Oury Jalloh habe sich selbst angezündet – praktisch in „Obhut“ und unter den Augen der Polizei, trotz Totalfesselung und des alkoholisierten Zustands von Oury Jalloh, trotz Kontrollgängen, Gegensprechanlage und Alarmsystem. Jedenfalls hat die Festlegung auf die Selbstentzündungsfiktion bislang die Option verbaut, auch andere Ursachen für das Entstehen des Feuers zu überprüfen. Immerhin gibt es diverse Indizien, die auf ein Verschulden Dritter hindeuten könnten. Die Frage lautet nach wie vor: War es ein Unglück — oder gab es, wie Gabriele Heinecke, die Rechtsanwältin von Oury Jallohs Mutter, formuliert, „einen Vorsatz, einen Menschen zu töten?“

Der BGH hat in seinem Revisionsurteil wichtige Vorgaben für die Neuauflage des Verfahrens vor dem Landgericht Magdeburg geliefert, indem er die prekären Kernbereiche des Dessauer Verfahrens und des ersten Urteils benannt hat. Über die justizielle Aufklärung hinaus muss es aber nach Auffassung der Liga im Interesse der Rechtsstaatlichkeit auch darum gehen, die Mentalitäten, Strukturen und Missstände im Polizeiapparat endlich zu überwinden, die zu institutionellem Rassismus und immer wieder zu nicht aufgeklärten Fällen tödlicher Polizeigewalt führen.

Weitere Informationen unter: http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/

Prozesstermine/Adressen/Kontakte/Hinweise u.a.:

21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10) – 1. große Strafkammer

Strafprozess um den Tod von Oury Jalloh beginnt
am Mittwoch, 12. Januar 2011, 9.30 Uhr, im Landgericht Magdeburg, Saal A 23,
Adresse: Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg.
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Mahnwache in Magdeburg zum Beginn des Prozesses am 12.01.11, 9:00 h,
vor dem Landgericht Magdeburg, Halberstädter Str. 8.
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Am 12.01.2011 findet eine Pressekonferenz der INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH
vor dem Landgericht Magdeburg nach der ersten Verhandlungspause statt
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/

Original siehe pdf - pm-lg-magdeburg-eroffng-1-2011-nf1.pdf

Oury Jalloh - Prozeßbeginn am 12. Januar in Magdeburg

Am 07.01.2005 verbrannte Oury Jalloh im Polizeigewahrsam. Gefesselt an einer feuerfesten Matratze soll er das Feuer selbst gelegt haben. Doch zahlreiche Indizien sprechen gegen diese Version: ein gebrochenes Nasenbein, eine verschwundene Videoaufzeichnung, ein erst nachträglich aufgefundenes Feuerzeug, eine verdächtige Flüssigkeit und das Ausschalten des Feueralarms in der Nacht. Der erste Prozess in Dessau war eine Farce, die beiden angeklagten Polizeibeamten wurden freigesprochen. In seiner Urteilsbegründung räumte der Vorsitzende Richter Steinhoff damals ein, daß die Verhandlung “trotz aller Bemühungen schlicht und ergreifend gescheitert” sei. Angesichts des Schweigens, der Lügen und Vertuschungen der befragten Polizeizeugen habe das Gericht keine Chance gehabt, den Fall aufzuklären. Nun wird in nächster Instanz verhandelt. Der Prozess gegen den verbliebenen Polizeibeamten Schubert beginnt am 12. Januar um 9.30 Uhr im Magdeburger Landgericht. Eine Mahnwache ist von 9 bis 16 Uhr angemeldet.
Am Todestag von Oury Jalloh demonstrierten auch in diesem Jahr etwa 150-200 Menschen durch Dessau. Sie forderten Aufklärung und Gerechtigkeit und eine Anklage gegen die verantwortlichen Polizeibeamten wegen Mordes. Mit mitgetragenen Särgen erinnerten sie an die Namen weiterer Todesopfer rassistischer Gewalt: Dominique Koumadio, Halim Dener, Markus Omafuma, Mohammad Selah, Arumugasamy Subramaniam

Weiter Prozesstermine als PDF - prozestermine_magdeburg.pdf

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