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Rassismus

Rassismus. In einem weißen deutschen Diskurs
wird damit häufig das Phänomen bezeichnet,
dass ein Idiot mit Glatze und Baseballschläger
Menschen vermöbelt, die er als „Ausländer“ definiert.
Aber das sind Nazis; Randprobleme. Der Rest der weißen
Deutschen ist antirassistisch und aufgeklärt. Haben ja
schließlich auch alle eine sogenannte Ausländerin zur
Freundin. Doch was ist, wenn der studentische Beschäftigte
täglich vom weißen deutschen Chef oder der weißen
deutschen Chefin mit Vorurteilen belästigt wird, er auf
Grund solcher Vorurteile pauschal als „faul“ und „unzuverlässig“
(…) abgestempelt wird und sich diese Zuschreibungen
am Ende noch im Arbeitszeugnis wiederfinden,
obgleich sie bar jeglichen Realitätsbezuges sind?
Auch bedauerliche Einzelfälle? Mitnichten. Die Idee zu
diesem Heft kam auf, als mehrere solcher Beschwerden
pro Woche im RefRat eintrafen. Zwei der Menschen,
die nach Unterstützung gesucht hatten, beschlossen,
ihre Erlebnisse zu veröffentlichen. Die Artikel wurden
geschrieben. Doch mit dem Veröffentlichungstermin
rückten auch die anstehenden Prüfungen näher und damit
die Konfrontation mit den Dozent_innen, gegen die
Vorwürfe erhoben wurden. Nachvollziehbar, dass sich
beide Studierende entschlossen ihre eh schon beschissene
Situation nicht noch weiter zu verschlechtern. Beide
baten uns, doch von einer Veröffentlichung der Texte
abzusehen, zumindest bis zum Studienabschluss.

Den ganzen Artikel weiterlesen unter http://www.refrat.de/huch/pdf/HUch_Rassismus.pdf

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Sie kontrollieren uns, weil wir Schwarz sind II

Berlin, 14.05.2012: Morgen steht erneut eine Betroffene von racial
profiling wegen Beleidigung von Polizeibeamten vor Gericht. Die Kampagne
für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) und der Migrationsrat Berlin
Brandenburg rufen zur Prozessbeobachtung auf

am 15. Mai 2012 ab 8:45Uhr
im Amtsgericht Tiergarten
Kirchstraße 6, 10557 Berlin
Raum 4104

Was passiert ist:
Am 12. August 2010 ist Talha B.* gemeinsam mit ihrem Bruder Adjatay B.*
und ihrem zwei Wochen alten Baby im Auto unterwegs. In Charlottenburg
werden sie von Polizeibeamten gestoppt. Diese behaupten Adjatay B. hätte
während des Fahrens telefoniert. Adjatay B. bestreitet das. Als Talha B.
aussteigt, um von den Polizeibeamten zu erfahren, was los sei, entgegnen
diese ihr: „Halt die Klappe, du mit deinem Affenbaby“ und „Wir sind hier
nicht in Afrika“.

Talha B. zeigt die Beamten wegen Beleidigung an, das Verfahren wird jedoch
eingestellt.
Morgen muss sich nun Talha B. in einem Verfahren rechtfertigen. Durch ihre
Meinungsäußerung gegenüber ihrem Bruder „Sie kontrollieren uns nur, weil
wir Schwarz sind“, fühlen sich die Polizeibeamten beleidigt und zeigen
sowohl Talha als auch Adjatay B. ein.

Gegen Adjatay B. wird im August 2011 das Verfahren wegen „Beleidigung“
eröffnet. Sein Anwalt argumentiert, dass racial profiling und Rassismus in
der Polizei als Probleme anerkannt seien und Adjatay B. seine Meinung
hierzu äußern könne. Das Verfahren wird eingestellt.

Talha, Adjatay und wir lassen uns nicht verbieten, rassistische Realitäten
beim Namen zu nennen. Wir stehen gemeinsam an ihrer Seite und werden den
Prozess begleiten.

Denn nicht alle Verfahren, in denen Betroffene von racial profiling wegen
Beleidigung vor Gericht stehen, werden eingestellt, ein Freispruch ist
bislang nicht bekannt. Die letzte bekannte Verurteilung hingegen liegt
erst wenige Wochen zurück: am 7. März 2012 wurde Abasi O* zu einer
Geldstrafe von 900€ wegen Beleidigung zweier Polizeibeamter verurteilt.

Der im Grundgesetz Artikel 3 formulierte Anspruch, dass alle Menschen vor
dem Gesetz gleich sind und niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf, ist nicht garantiert, vielmehr
muss er immer wieder aufs Neue erkämpft werden. Der Gerichtsaal ist einer
der machtvollsten Räume, in denen rassistische Vorurteile durchgesetzt und
rassistische Praktiken legitimiert werden. Das hat zu letzt das Urteil des
Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28.02.2012 deutlich gezeigt. Demnach sei
die grundgesetzwidrige Praxis des racial profilings, bei dem die Polizei
Menschen allein aufgrund äußerlicher Merkmale, wie der Hautfarbe
kontrolliert, legitim.

Weitere Informationen zu dem Prozess von Abasi O* und dem Koblenzer Urteil
finden Sie auf der Homepage von KOP www.kop-berlin.de

Ansprechpartner_innen:

Biplab Basu
Reach Out/ Ariba e.V. & KOP
Tel.: 030/ 695 683 44
E-Mail: biplab_basu@reachoutberlin.de

Angelina Weinbender
Migrationsrat Berlin Brandenburg e. V.
Oranienstr. 34, 10999 Berlin
Tel.: +49(30) 616 587 55
E-Mail: info@mrbb.de

Die PM im Wortlaut sie-kontrollieren-uns-weil-wir-schwarz-sind-ii_14052012.pdf

9-11 Mai Aktionstage in Berlin gegen die Botschaftskollaboration bei Abschiebungen

UNTERSTÜTZUNG Unseren Protest: 9-11 Mai Aktionstage in Berlin gegen die Botschaftskollaboration bei Abschiebungen

Protest und Aktionen gegen Botschaften aus verschiedenen Ländern und deren enge Zusammenarbeit mit deutschen Abschiebebehörden. Wir wollen ein Zeichen setzten gegen den deutsch-europäischen Krieg gegen Migration und seine repressiven Elemente.

Die Botschaften vieler Länder kollaborieren, um Menschen für die Abschiebung zu identifizieren. Korrupte Methoden, die nur den Zweck haben, Papiere bereitzustellen, um die Abschiebung von Migranten und Flüchtlingen überhaupt erst zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Die nigerianische Botschaft als ein Beispiel unter vielen, reist monatlich von Bundesland zu Bundesland um in mobilen Botschaft Hearings, Abschiebe-Dokumente auszustellen.

The VOICE Refugee Forum organisiert mit der Unterstützung von der Karawane - Für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten und verschiedensten migrantischen und antirassistischen Gruppen, Initiativen und Aktivisten drei Aktionstage in Berlin, um die Methoden und Praktiken dieser neo-kolonialen Elemente eines deutsch-europäischen Krieges gegen Migration bloßzustellen und anzugreifen.

Die Tage vom 9 - 11 Mai in Berlin sollen auch dafür genutzt werden, die Rolle von Frontext, “Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen” zu skandalisieren. Deutschland ist nicht nur der Hauptsponsor von Frontex – es nimmt auch eine Vorreiterrolle ein, andere Länder in Abschiebeaktionen einzubeziehen und Kollaborationen zu erzwingen.

Beispielweise tritt Nigeria Im Januar 2012 mit Frontext in eine vertragliche Abhängigkeit um “Rückführungs Operationen” unter dem Deckmantel der gemeinsamen Zusammenarbeit, durchzuführen.

Die geplanten Aktionen werden sich auf Botschaften afrikanischer Länder konzentrieren mit Fokus auf die Botschaft von Nigeria - Guinea. Wir haben die aktive Teilnahme von vielen anderen Communities und Aktivisten, z.B. aus Kamerun, Algerien, Sudan, Syrien, Afghanistan, Pakistan, Aserbaidschan, Iran, Uganda, Kurdistan, Mali, Niger, Gambia, Äthopien, Kenia, Somalia, Sierra Leone, Republik Benin und Togo und natürlich allen anderen, die unsere Kampagne unterstützen wollen.

Es sind bereits zahlreiche Aktivitäten geplant, unter Vielem: Demonstrationen vor und gegenüber den Botschaften und des Auswärtigen Amts, Workshops, Konferenzen, Performances, Vorträge und Berichte von Flüchtlingen, Theater und Poetry und andere kreativen Aktionen.

Abschiebung ist eine Form der rassistischer Vernichtung und zeigt das wirkliche Gesicht der deutschen Praxis, in der Kontinuität andere Länder zu unterdrücken und sie als “rückständig” oder “unterentwickelt” zu kennzeichnen.

Wir sind hier, weil Ihr unsere Länder zerstört;
hier angekommen – als Opfer einer mehr als hundertjährigen Kontinuität von Ausbeutung und Sklaverei, sind wir konfrontiert mit Ausgrenzung und Isolation und werden weiter verfolgt durch staatliche Unterdrückung und institutionellen Rassismus.
Abschiebung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Kämpft mit uns gegen das koloniale Erbe der Unterdrückung

RADIO Interview with Mbolo Yufanyi, Rex Osa and Salomon Wantchoucou on Action days against Country Embassy deportation Collaboration in Berlin 9-11 May 2012.
Wir sind Flüchtling und werden Kämpfen für unsere Freiheit. Solidarität für alle…

Programm:
Mittwoch 09.05.12,
14:00 Internationales Buffet/Info Tisch
Willkommensbuffet für alle! Vernetzung und Mobilisationstreffen für die kommenden Aktionstage.
18:00 Diskussionsabend mit verschiedenen Flüchtling-Communities und einer Präsentation über Frontex.

Donnerstag 10.05.12
Demonstration – Weg mit der Abschiebungszusammenarbeit und deutscher Praktiken in Europa

Die Demo startet vor dem Gebäude der nigerianischen Botschaft (Neue Jakob Str 4)
11:00 Treffen vor der Botschaft
12:30 Demostart

20:15 Film Premiere “Residenzpflicht” von Denise Garcia Bergt im Kino Babylon, Rosa Luxemburg Str. 38.

Freitag 11.05.12: 10:00 -22:00 Uhr
Flüchtlinge gegen den deutschen Staat: Kampagne gegen Abschiebung und Residenzpflicht in Deutschland.
“Karawane” Tribunal 2013

Contact:
The VOICE Refugee Forum,
Boeblingerstr 105, 70199 Stuttgart.

Email:

Tel.: Stuttgart: 017627873832
Berlin: 01708788124
Jena: 017624568988

For Donation: deportationstop Name: Fördervereine The Voice e.V
Bank: Sparkasse Göttingen
Bankleitzahl: 26050001
Account Nr: 127829

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Trailer Residenzpflicht from denisebergt on Vimeo.

Stoppt Racial Profiling! online Petition unterschreiben

Stoppt Racial Profiling!

Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in Deutschland

Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar widerspricht dem Grundgesetz!
Nicht nur wird damit zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“ in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird, dieses Vorgehen erhält durch das Urteil auch noch eine Legitimation.
Wir, die Erstunterzeichner_innen, verurteilen die Entscheidung des Gerichts auf das Schärfste und fordern:
• Die Revision des Urteils vom 28. Februar 2012 zu „Racial Profiling“
• Die Einführung eines verpflichtenden Anti-Rassismus Trainings, das sich tatsächlich mit Rassismus und nicht nur mit euphemistischen Begrifflichkeiten wie Fremdenfeindlichkeit und Ausländerfeindlichkeit befasst, für ALLE Polizist_innen und Polizeischüler_innen
• Eine Meldepflicht aller Rassismus Vorwürfe gegenüber der Poizei, die von einer unabhängigen, von geschultem Fachpersonal besetzten Stelle geprüft und archiviert werden
• Die Überarbeitung des AGG anhand der europäischen Antirassismus Richtlinien, da dieses derzeit zu viele Ausnahmereglungen beinhaltet und daher in vielen Diskriminierungsfällen nicht greift

Arbeitskreis Panafrikanismus e.V.
ADEFRA e.V. - Schwarze Frauen in Deutschland
ISD - Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland

zur Online Petition: http://openpetition.de/petition/online/stoppt-racial-profiling

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Den Rest des Eintrags lesen »

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Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland - ISD Bund e.V. kritisiert das Urteil des Verwaltungsgerichts in Koblenz, das es ab sofort der Bundespolizei erlaubt Personenkontrollen auch aufgrund der Hautfarbe durchzuführen, aufs schärfste.
Damit wird zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“- die polizeiliche Kontrolle von Menschen aufgrund von zugeschriebener “ethnischer Herkunft” oder “Hautfarbe” beziehungsweise aufgrund von rassistischen Zuschreibungen – in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird.

Internationale- und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur haben eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen ethnischen Zugehörigkeit oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen.

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat mit seiner Entscheidung, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundespolizei zurückzuweisen, Schwarze Menschen in Deutschland, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, zu Verdächtigen erklärt.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die Beamten aufgrund von „Lageerkenntnissen und einschlägigen grenzpolizeilichen Erfahrungen“ gehandelt hätten.

In dem Prozess sagte der zuständige Polizeibeamte das die Hautfarbe des Klägers Grund der Kontrolle war und dies bedeutet, dass die Hautfarbe auch für das Gericht einen legitimen Grund für die Kontrolle von Bürgern_innen in Deutschland darstellt.

Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei “Bündnis 90 / Die Grünen” im Jahr 2011 (Bundestags-Drucksache 17/6671 vom 25.07.2011) ausgeführt, im Rahmen der Befugnisse der Bundespolizei zu verdachtsunabhängigen Kontrollen sei “eine unterschiedliche Behandlung von Personen in Abhängigkeit von Rasse, Herkunft oder Religion […] im BPOlG sowie den weiteren für die Bundespolizei geltenden Vorschriften und Erlassen schon deshalb nicht enthalten, weil solche Methoden unvereinbar mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat sind”.

Eine gleich-lautende Antwort wurde auch auf eine kleine Anfrage der Partei “Die Linke” ( Bundestag-Drucksache 16/8849 vom 18.04.2008) von der damaligen Bundesregierung gegeben.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Koblenz verstößt nicht nur gegen Artikel 3, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes in dem es heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, sondern auch gegen Absatz 3 des gleichen Artikels: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Schon seit geraumer Zeit kommt es immer wieder zu Beschwerden Schwarzer Menschen über gezielte Identitätskontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten des öffentlichen Lebens, auch wenn diese nicht grenznah gelegen sind. Das Vorgehen der Bundes- und der lokalen Polizei wurde in der Vergangenheit wiederholt folgerichtig als “racial profiling” bezeichnet. Ebenso regelmäßig wurde diese Vorgehensweise von den Behörden bestritten und auf die zulässige “verdachtsunabhängige Kontrolle” verwiesen.

Kontrollen auf der Basis von rassistischen Zuschreibungen sind aber das Gegenteil von “verdachtsunabhängig – sie basieren auf einem Generalverdacht gegenüber Schwarzen Menschen, den das Verwaltungsgericht Koblenz nun richterlich legitimiert/bestätigt hat,

Eine ethnische Selektion darf es in Deutschland nie wieder geben!

Wir begrüßen dass der Kläger gegen die Entscheidung des VG Koblenz in Berufung geht, und erwarten daß die Entscheidung des Gerichts aufgehoben wird.

Darüber hinaus fordern wir von den Verantwortlichen der Polizei, der Landesregierungen, der Bundesregierung und allen politischen Kräften, sich gegen dieses Urteil auszusprechen und sich gegen jede Form von rassistischer und diskriminierende Behandlung zu engagieren.

Vorstand ISD Bund
Hadija Haruna, Sharon Otoo, Jonas Berhe, Tahir Della, Yonis Ayeh

☎ +49 70 004 73 28
mail: isdbund.vorstand@isd-bund.org
http://www.isdonline.de
http://community.isdonline.de/

racial-profilling.pdf

Die Bequemlichkeit der Definitionshoheit

von Lara-Sophie Milagro

28. März 2012. Der Aufschrei ist groß unter Theatergängern, Intendanten, Schauspielern, Journalisten und Kritikern: Sie alle nehmen Weltoffenheit und antirassistisches Denken und Handeln für sich in Anspruch und sind nicht gewillt, dieses sorgsam gepflegte Selbstbild so einfach aufzugeben. So war man denn auch zu Beginn der Blackfacing-Debatte vor allem damit beschäftigt, sich gegenseitig von jedwedem Rassismus frei zu sprechen: “Es ist ebenso rassistisch, wenn Weiße keine Schwarzen spielen dürfen – und es ist gerade rassistisch, wenn Schwarze Schwarze spielen”, so ein häufiges Argument. Oder: “Das Stück war ja anti-rassistisch, darum kann das darin verwendete Blackfacing ja gar nicht rassistisch sein”, als ob der Zweck alle Mittel heiligen würde. Nicht minder ignorant waren die nicht enden wollenden Verweise auf die künstlerische Freiheit, den vermeintlichen (”positiven”) Rassismus der Protestierenden, die Qualität einzelner Inszenierungen oder die schauspielerischen Fähigkeiten einzelner schwarzer Schauspieler.
1. THEATER UND RASSISMUS
Gleichzeitig setzte sich lange kaum einer der Verantwortlichen mit den tatsächlichen Inhalten der Protestierenden auseinander, wie sie zum Beispiel auf den Flugblättern nachzulesen waren, die im Rahmen der Aktion am Deutschen Theater gegen das Blackfacing in dem Stück Unschuld (Regie: Michael Thalheimer) verteilt wurden. Statt dessen wurden Argumente aufgeführt, die unfreiwillig bewiesen, dass die Protestler mit ihren Diskriminierungsvorwürfen recht hatten. Erfreulicherweise hat das Deutsche Theater die letzte Aufführung von “Unschuld” am 21. März ohne Black-Facing statt finden lassen und somit einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan.
Das Einheits-Weiß deutscher Stadttheater
Erstmals entbrannte die Blackfacing-Debatte um Dieter Hallervordens Inszenierung “Ich bin nicht Rappaport”. Darin verkörpert der schwarz angemalte Schauspieler Joachim Bliese eine schwarze Rolle. Von Seiten des Schlosspark-Theaters hieß es damals, man hätte keine afro-deutschen Schauspieler gefunden, weil es in deutschen Theater-Ensembles keine gäbe.
Es ist löblich, dass das Schlosspark Theater dies erkannt hat. Schade nur, dass es daraufhin nicht die nächst liegende Frage stellte: Warum gibt es diese systematische Ausgrenzung von PoC an Deutschlands Theatern? Stattdessen wurde ein augenscheinlicher Missstand als Rechtfertigung für die Notwendigkeit einer weiteren Diskriminierung, die des Blackfacing, genutzt. Verkehrte Welt.
Klickt man sich im Internet auf der Homepage deutscher Stadt- und Staatstheater durch die Fotos der Ensemble-Mitglieder so bietet sich einem tatsächlich stets dasselbe, einheitliche Bild: SchauspielerInnen mit stereotyp deutschem Erscheinungsbild, sprich: weißer Hautfarbe. Hin und wieder mal ein Nachname, der nicht urdeutsch klingt, aber zum Glück sieht man es der Trägerin kaum an. Die wenigen Ausnahmen kann man an einer Hand abzählen.
Die Uneinheitlichkeit der deutschen Gesellschaft
Wir leben in einer multikulturellen Gesellschaft, Deutschland ist ein Einwanderungsland. Es gibt Deutsche mit türkischen, afrikanischen, asiatischen, russischen – kurz: mit jeden nur denkbaren ethnischen und/oder kulturellen Wurzeln. Sie sind Ärztinnen, Schauspieler, Bauarbeiterinnen, Restaurantbesitzer, Studenten, Zahnarzthelfer, Juristinnen, Grafik Designer, Schriftstellerinnen, Politiker und Hartz IV-Empfänger.
Das bunte Bild auf Deutschlands Straßen weicht einem Einheits-Weiß, sobald man ein Sprechtheater betritt. Keine PoC weit und breit, Schwarze schon gar nicht. Allerhöchstens beim Kantinenpersonal, in der Verwaltung oder der Technik. Warum ist das so?
Im Jahre 2012 haben gut 18 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen einen multiethnischen Vordergrund. Rund acht Millionen von ihnen sind Deutsche, weitere sieben Millionen besitzen zwar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, prägen, gestalten und definieren aber durch ihren permanenten Aufenthalt hier die deutsche Kultur genauso mit. All diese Menschen werden zukünftig immer weniger bereit sein, sich damit zufrieden zu geben, dass ihre Gleichberechtigung gegenüber weißen Deutschen zwar auf dem Papier garantiert, aber in der Realität ein frommer Wunsch ist. Sie werden es nicht mehr hinnehmen, dass die deutsche Mehrheitsgesellschaft ihnen vorzuschreiben versucht, wann sie sich diskriminiert fühlen dürfen und wann nicht. Und dass diese Gesellschaft die Definitionshoheit darüber beansprucht, was Rassismus ist, wie ein Deutscher aussieht und wer die deutsche Kultur auf deutschen Bühnen mit seinem Gesicht zu vertreten hat.
Selbstverständlichkeit in englischsprachigen Ländern
Im Sprechtheater repräsentieren die Darsteller, in einem noch viel höheren Maße als in der Oper oder im Tanz, die Kultur des Landes durch ihr Aussehen, ihre Physiognomie. In der Oper steht die Musik im Vordergrund, beim Tanz der Körper und die Bewegung, beim Schauspiel das Gesicht (als Teil der Gesamterscheinung) und die Sprache. Wen wir in welchem Land in welchen Rollen auf der Bühne sehen, gibt also auch Aufschluss darüber, wen die jeweilige Gesellschaft als geeignet ansieht ihre Kultur in welchen Rollen zu vertreten, was wiederum offenbart, welche Länder PoC als Teil ihrer Kultur betrachten und welche nicht.
In England und Amerika zum Beispiel vertreten PoC ganz selbstverständlich die amerikanische bzw. europäische Kultur. Man findet Menschen jedweder Hautfarbe – in großer Anzahl, nicht nur vereinzelt – in den Ensembles und auf den Bühnen der großen Theater. Ein Viertel des Ensembles der Royal Shakespeare Company besteht aus PoC, das National Theatre in London wirbt derzeit mit einem Plakat, auf dem zwei schwarze (nicht angemalte) Schauspieler zu sehen sind, für ihre aktuelle Produktion der “Comedy of Errors” (ca. die Hälfte der Rollen in dieser Produktion sind dann auch tatsächlich mit Schwarzen besetzt), die amerikanisch-iranische Schauspielerin Shohreh Aghdashloo spielt Lorcas Bernada Alba am renommierten Londoner Almeida Theatre und afro-britische SchauspielerInnen wie Adjoa Andoh werden regelmäßig an großen Häusern für Hauptrollen in klassischen und modernen Stücken besetzt. Andoh spielte beispielsweise die Portia in “Julius Cäsar”, die Blanche in “Endstation Sehnsucht” und Misses Saunders in Carol Churchills “Cloud Nine” – Rollen, von denen afro-deutsche SchauspielerInnen hierzulande nur träumen können.
Wer welche Rollen spielen kann und darf
Im Unterschied dazu haben in Deutschland Intendanten, Regisseure, Schauspielschulen, Vermittlungsagenturen stellvertretend für den (angeblichen) Geschmack eines überwiegend weißen Publikums entschieden, dass schwarze SchauspielerInnen – Deutsche wie Ausländer – aufgrund ihres Aussehens, insbesondere ihrer Hautfarbe (also ihrer sogenannten rassischen Merkmale wegen), nicht geeignet sind für die meisten Stücke der deutschen und europäischen Dramatik. Weiße Darsteller hingegen dürfen alles spielen, einschließlich Kleopatra, Midge (”Ich bin nicht Rappaport”), schwarze Flüchtlinge (”Unschuld”) sowie ausdrücklich als schwarz deklarierte Rollen (”Clybourne Park”). Schwarze SchauspielerInnen kommen derweil für reguläre klassische und moderne Rollen nicht in Frage, nicht für das Gretchen oder den Romeo, für Jelineks “Winterreise” oder Borcherts Beckmann, für Polly Peachum ebenso wenig wie für Mackie Messer, Leonce, Lena oder die “Geschlossene Gesellschaft” – man könnte die Liste endlos fortführen. Eine solche systematische Benachteiligung aufgrund vermeintlich “rassischer” Merkmale nennt man Rassismus.
Jeder einzelne Schauspieler, Zuschauer, Theaterkritiker und Intendant an jedem einzelnen deutschen Theater kann sicherlich allerlei politisch korrekte Gründe vorbringen, warum auch im Ensemble seines Theaters (fast) keine PoC-SchauspielerInnen zu finden sind. Gerade auch in den auf nachtkritik.de geführten Debatten war sich die empörte Masse für kein Argument zu schade, um Thalheimer, Hallervorden und den gesamten deutschen Staatstheaterbetrieb stellvertretend für sich selbst von allen Rassismus-Vorwürfen frei zu sprechen.
Lange Tradition
In dem Bestreben, rassistisches Denken und Handeln von sich zu weisen, offenbarten diese Rechtfertigungen allerdings eben gerade dies: Rassistisches Denken und Handeln ihrer Absender.
Rassismus erfreut sich, wie auch das Blackfacing, weltweit einer langen Tradition, nur hat er im Laufe der Geschichte immer wieder sein Gesicht verändert. Und so existiert er auch heute noch auf verschiedensten Ebenen und zeigt sich in mannigfaltigen Formen und bunten Verkleidungen, trotz Demokratie, Karneval der Kulturen und Ministern mit “Migrationshintergrund”. Wie auch der Sexismus wird er dadurch aufrecht erhalten, dass eine bestimmte Gruppe, die (weiße) deutsche Mehrheitsgesellschaft nämlich, Schlüsselpositionen in Politik und Gesellschaft weiterhin unter sich aufteilt: Leitungspositionen in der Judikative, Exekutive und Legislative, Vorstandsposten in der Wirtschaft, Intendanten-Posten in der Kultur, Hauptrollen auf der Bühne. Auf diese Weise sichert sich dieselbe Gruppe (sicherlich zumeist unbewusst) die Definitionshoheit darüber, was Rassismus und was künstlerische Freiheit ist und wie Blackfacing beurteilt werden sollte.
Die Begriffe “Mehrheitsgesellschaft” und “Minderheit” bezeichnen dabei nicht in erster Linie zahlenmäßige Dominanz, sondern Machtverteilung und Repräsentanz. Es ist bundesdeutsche Realität, dass Menschen mit einer bestimmten Hautfarbe, einem bestimmten kulturellen Hintergrund oder Geschlecht, weniger (Repräsentations-)Macht haben als andere. Das mag im Einzelfall an den minderen Fähigkeiten der Individuen liegen, aber keiner wird ernsthaft behaupten wollen, dass Frauen oder Schwarze von Natur aus weniger begabt und ehrgeizig sind als Weiße oder Männer. Die systematische Ausgrenzung von PoC an deutschen Theatern ist also kein Einzelfall ist, sondern die Regel. Eine Debatte über Blackfacing ohne eine Debatte über die dort herrschenden diskriminierenden Strukturen ist daher undenkbar, denn das eine bedingt das andere.
Man muss kein Neonazi sein
Der humanistisch gebildete, Menschen verschiedenster Herkunft zu seinem Freundeskreis zählende und in Political Correctness ebenso wie in Fremdsprachen bewanderte deutsche Durchschnittsbürger unterliegt immer wieder dem grausamen Irrtum, Rassismus sei ein Phänomen, das sich ausschließlich im Denken und Handeln Keulen schwingender Neonazis und rechtsextremer NPD-Volksverhetzer offenbart. Dieser Glaube ist genauso falsch wie fatal; da sich kein zivilisierter Mensch den oben genannten Gruppen zuordnen würde, schon gar nicht als Kunstschaffender mit bildungspolitischem Auftrag, können alle folgerichtig niemals Rassisten sein. Dem zugrunde liegt der unerschütterliche Glaube, um rassistisch zu denken und zu handeln bedürfe es eines bösartigen und vor allem bewusst gefassten Entschlusses. Dem ist nicht so.
Tatsächlich sind rassistisch motivierte, verbale und handgreifliche Gewalttaten, im Vergleich zum tagtäglich praktizierten, ihre Wirkung auf allen Ebenen unserer Gesellschaft entfaltenden, strukturellen und institutionellen Rassismus, die Ausnahme. Man muss kein Neonazi sein, um rassistisch zu handeln, genauso wie man kein Frauenhasser sein muss, um Frauen zu diskriminieren. Rassistische Strukturen werden von denen, die sie geschaffen haben, als normal empfunden, genauso wie die ungleiche Behandlung von Frauen lange Zeit gesellschaftlich sanktioniert war. Das, und nur das, ist der Grund, warum struktureller und institutioneller Rassismus in diesem Land nicht auch konsequent als solcher benannt wird: weil er Normalität ist. Für Schwarze und Weiße gleichermaßen. Dieses kann bewusst oder unbewusst, in bester Absichten oder aus bösartigen Motiven heraus geschehen – im Ergebnis und in der Konsequenz ist und bleibt es für die Betroffenen: Rassismus.
Die Bequemlichkeit der Definitionsmacht
Natürlich braucht ein Umdenken Zeit. Die Demokratie in den Köpfen hinkt der auf dem Papier stets hinterher. Vielen weißen Deutschen wird es einiges abverlangen zu erkennen, dass das, was sie seit jeher als “normal”, als “fremd” oder “gute alte Tradition” angesehen haben, nur deshalb diese Bezeichnungen trägt, weil sie sich untereinander darauf geeinigt haben, ohne ihre afro-, türkisch- oder asiatisch- deutschen MitbürgerInnen nach ihrer Meinung zu fragen. Deren Ansichten waren meist irrelevant, da ohne politisches Gewicht. Seit sich jedoch immer mehr PoC organisieren und öffentlich zu Wort melden, ist selbst die einst allerorts hippe sogenannte Political Correctness in Verruf geraten. Diese bezeichnet ja eigentlich nichts anderes als den Anspruch, jeder Mensch möge sich der politischen Dimension seiner Ausdrücke und Handlungen bewusst sein und dementsprechend bedachtsam damit umgehen. Doch manch einer hat gemerkt, dass diese Forderung nicht nur der eigenen geistigen Bequemlichkeit im Wege steht und den Alltag verkompliziert – plötzlich sollte man sich über die Gefühle von Leuten Gedanken machen, deren Nachnamen man noch nicht einmal aussprechen kann – sondern zudem die Aufgabe von Privilegien und das Teilen von (Definitions-) Macht bedeutet. So wird die Frage, ob Blackfacing rassistisch ist oder nicht, auch in Deutschland zukünftig nicht mehr nur von Weißen entschieden werden, sondern vor allem auch von denen, die durch Blackfacing dargestellt werden (sollen) und darin eine rassistische Diskriminierung erkennen. Weiße Deutsche werden sich daran gewöhnen müssen, dass sie die Uhren nicht mehr zurück drehen und in eine Zeit zurück kehren können, in der es ihnen möglich war, alles und jeden einfach so zu bezeichnen und darzustellen wie sie es “schon immer” getan haben. Sie werden sich ferner daran gewöhnen müssen, sich nicht mehr rassistisch verhalten zu können, ohne dass dies auch rassistisch genannt wird.
2. THEATER UND BLACKFACING
Die immer wieder vorgebrachten Argumente für das Blackfacing folgen derselben Logik wie die Rechtfertigungen rassistischer Strukturen am Theater. In beiden Fällen wird davon ausgegangen, dass die weitgehende Abwesenheit von PoC SchauspielerInnen an deutschen Theatern bzw. ein sogenanntes künstlerische Mittel – Blackfacing – nicht grundsätzlich rassistisch seien, sondern dass erst der Kontext, in dem sie auftreten, darüber entscheide, ob es sich um Diskriminierung handelt oder nicht. Gemäß dieser Logik gibt es also nichts – kein Symbol, kein Wort, kein künstlerisches Mittel, keine gesellschaftliche Realität – was grundsätzlich als rassistisch bezeichnet werden kann.
“Habt ihr’s immer noch nicht kapiert?”
Statt dessen entscheidet wiederum eine weiße Mehrheitsgesellschaft, dass sie einen neuen künstlerischen Kontext geschaffen hat, in welchem, einst ebenfalls von einer weißen Mehrheitsgesellschaft geschaffene, negative Konnotationen nun nicht mehr gelten. Zwar gibt es an deutschen Theatern Blackfacing immer noch und schwarze SchauspielerInnen immer noch nicht, aber der neue künstlerische Kontext verleiht dem Ganzen eine vollkommen neue, ja sogar anti-rassistische Bedeutung. Schwarzen wird dabei wieder einmal die passive Rolle der Duldenden zugebilligt, die die jeweilige Bedeutung der Darstellung ihrer selbst zwar zur Kenntnis nehmen, aber nicht bewerten, ihr also von sich aus keine Bedeutung geben dürfen. Tun sie dies dennoch, werden sie ignoriert, lächerlich gemacht und /oder belehrt: “Habt ihr’s immer noch nicht kapiert? Weiße bewerten Blackfacing doch jetzt schon lange nicht mehr als diskriminierend!”
Wer besitzt das (Vor-)Recht festzulegen, was in puncto Blackfacing aktueller Konsens ist? Diejenigen, die dieselbe Hautfarbe haben wie jene, welche die ursprünglich diffamierende Bedeutung etablierten? Diejenigen, die gleichzeitig behaupten, keine schwarzen Darsteller gefunden zu haben? Diejenigen, die gleichzeitig kaum einen schwarzen oder anderen PoC als Darsteller ins Ensemble holen? Diejenigen, die gleichzeitig behaupten, an deutschen Theatern gäbe es keinen Rassismus? Oder sind nicht die in erster Linie berechtigt, die dieselbe Hautfarbe haben wie jene, die damals die diffamierende Bedeutung, welche die Weißen dem Blackfacing gaben, aushalten mussten, und die nun wiederum angehalten sind hinzunehmen, dass diese Bedeutung neuerdings (für die Mehrheitsgesellschaft) nicht mehr gilt, auch wenn Schwarze weltweit tagtäglich gegenteilige Erfahrungen machen, nämlich, dass schwarz = minderwertig oder schwarz = fremd sehr wohl noch Konsens ist.
Theatermacher können sich nicht einfach außerhalb einer diskriminierenden Geschichte positionieren, die eine weiße Mehrheitsgesellschaft selbst hervor gebracht hat, die damit verbundenen negativen Gefühle einer ganzen Gruppe von Menschen ignorieren und mit dem Verweis auf künstlerische Freiheit vom Tisch wischen.
Black-Facing als Ausdruck künstlerischer Freiheit?
Für mich als afro-deutsche Zuschauerin sowie für viele andere PoC funktioniert weder ein schwarzer noch ein schwarz angemalter weißer Schauspieler als Verfremdungseffekt oder Darstellung des “Fremden an sich”. Für uns sind schwarze Haut und krauses Haar oder schmale, schräg gestellte Augen oder große braune Augen in Kombination mit schwarzem Haar, braunem Teint und vollen Lippen nicht automatisch gleich fremd, weder im nationalstaatlichen noch im zwischenmenschlichen Sinn. Denn WIR sehen so aus und sind weder in Deutschland noch in Europa Fremde.
Die künstlerische Freiheit ist eine zu Recht in Deutschland hochgehaltene Errungenschaft, das den Werk- und Wirkungsbereich der Kunst schützt und es verbietet, auf Methoden und Inhalte künstlerischen Schaffens einzuwirken. Nun kollidieren durch den Gesetzgeber garantierte Freiheiten seit jeher mit den von ihm ebenso garantierten Rechten. Oft endet die Freiheit des Einen dort wo das Recht des Anderen beginnt und umgekehrt. Es gilt also Freiheiten und Rechte gegeneinander abzuwägen, zum Beispiel das Recht auf künstlerische Freiheit gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz und das darin enthaltene Diskriminierungsverbot. Dieses verbietet die Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung und Herabwürdigung von Personen(-gruppen) aufgrund bestimmter Merkmale – z.B. Hautfarbe, “Rasse”, nationaler Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit – wenn dafür keine sachliche Rechtfertigung vorliegt. Sowohl Freiheits- als auch Gleichheitsrechte sind weitläufig interpretier- und auslegbar, je nachdem wessen Freiheit bzw. wessen Recht man stärker gewichtet. Sowohl hinsichtlich der (Unter-)Repräsentation schwarzer SchauspielerInnen als auch der Darstellung schwarzer Menschen an deutschen Theatern fällt diese Gewichtung derzeit in Deutschland eindeutig und ausschließlich zugunsten der Freiheiten der Mehrheitsgesellschaft aus. Welche sachliche Rechtfertigung erklärt, dass PoC, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, an deutschen Theatern praktisch nicht in Erscheinung treten? Welche sachliche Rechtfertigung gibt es dafür, dass Black-Facing als künstlerisches Mittel unerlässlich und unersetzbar ist, auch wenn sich eine ganze Bevölkerungsgruppe erklärtermaßen dadurch herabgewürdigt fühlt?
Freiwillig statt Quote
An der öffentlichen Debatte um die Auslegung von Freiheiten und Rechten werden sich PoC künftig immer stärker beteiligen und eventuell zu anderen Ergebnissen kommen als ihre weißen Mitbürger. Trotzdem wird man der ungleich höheren Gewichtung künstlerischer Freiheit zu Lasten schwarzer Menschen und SchauspielerInnen rechtlich kaum beikommen können. An jedem einzelnen deutschen Theater ist es eben Ausdruck der künstlerischen Besetzung-Freiheit, keine PoC einzustellen und Blackfacing zu betreiben. Man stelle sich nur einmal vor, Frauen wären in den Ensembles kaum präsent, gleichzeitig würden Männer sämtliche Rollen spielen, weibliche Rollen inbegriffen, und hin und wieder auch mit überdimensional großen, aufgemalten Brüsten. Als sachliche Begründung kann da jedes erdenkliche Argument herhalten: Wir haben keine Schauspielerin gefunden! Der männliche Darsteller war einfach besser! Die Brüste sind ein Verfremdungseffekt!
Wer will und kann eine Quotenregelung für Theater-Ensembles fordern? So würden vielleicht Missstände beseitigt, aber auch jede Möglichkeit einer künstlerisch fruchtbaren Arbeit. Eine andere Besetzungspraxis und der freiwillige Verzicht auf rassistische Ausdrucksmittel wird wohl erst Realität werden, wenn, wie in England und den USA, PoC Schlüsselpositionen im Theaterbetrieb inne haben und damit auch die Macht, ihre Auffassung von künstlerischer Freiheit umzusetzen.
Wenn Romeo albern wird
Angesichts der Forderung, schwarze Rollen sollten besser mit Schwarzen als mit schwarz bemalten Weißen besetzt werden, gab Ulf Schmidt auf nachtkritik.de zu bedenken: “Die Konsequenz einer solchen Forderung wäre nämlich auch die Frage, wie denn überhaupt einer einen anderen ’spielen’ können soll, wie die Differenz zwischen dem Spielenden und Gespielten, der durch diese Differenz die Möglichkeit hat, szenische Bedeutung zu erzeugen, überhaupt zu rechtfertigen wäre: Wie sollte ein Bürgerlicher einen König, ein Deutscher einen Dänen, wie ein Moderner einen Mittelalterlichen spielen können?” Und Theaterfreunde fragten sich besorgt: Darf jetzt der Romeo nur noch von einem Italiener und keine Frau mehr von einem Mann gespielt werden?
Abgesehen davon, dass Blackfacing-Gegner nicht die Differenz zwischen Spielendem und Gespieltem, sondern eine rassistisch konnotiertes Theater-Mittel kritisiert haben, hat Ulf Schmidt natürlich recht: alle sollten – theoretisch – alles spielen können. Gerade ein, wie auch immer gearteter, Unterschied zwischen Schauspielerin und Rolle generiert mitunter spannende Bedeutungen. Warum sollten also nicht auch Weiße Schwarze spielen, solange dies ohne die Verwendung rassistischer Stilmittel geschieht. Und natürlich, liebe Theaterfreunde, wäre es auch albern, den Romeo künftig nur noch von Italienern spielen zu lassen, mindestens genauso albern, wie ihn fast ausschließlich von weißen Deutschen spielen zu lassen, was gegenwärtig in Deutschland der Fall ist.
Bedeutungs-Festlegung nach Hautfarbe
Doch die Sache ist die: An deutschen Theatern dürfen nicht alle alles spielen. Schwarze kommen für 99 Prozent der Rollen nicht in Frage, schon gar nicht für Rollen, die ausdrücklich als weiß bezeichnet sind. Warum also kocht die Empörung hoch, wenn PoC nicht bereit sind, in einzelnen Produktionen schwarz angemalte Weiße als Darsteller für Schwarze zu akzeptieren, während die Mehrheit der Bevölkerung verständnisvoll nickt, wenn das Schlosspark-Theater verlauten lässt, dass die meisten Rollen im Repertoire der Staatstheater nicht für Schwarze geeignet seien?
Dahinter steht die Behauptung, dass bei einem schwarzen Schauspieler fast immer eine Differenz zwischen ihm und der Rolle besteht und zwar in einem so großen Ausmaß, dass es kaum eine Rolle gibt, die er spielen kann, weil er darin unglaubwürdig wäre. Während ein weißer Schauspieler jedes menschliche Wesen repräsentieren kann (Schwarze inbegriffen), wobei eine etwaige Differenz zu seiner Rolle künstlerisch wertvolle Bedeutung schafft. Weiß steht für die Menschheit schlechthin, schwarz steht nur für schwarz, und manchmal noch nicht einmal das.
Warum legen Regisseure, Intendanten, Kritiker und Zuschauer in Deutschland schwarze Haut auf einige wenige Bedeutungen fest, weiße Haut aber nicht? Das Klischee besteht doch nicht darin, dass Schwarze Flüchtlinge, Drogendealer oder Bedienstete spielen, sondern darin, dass sie fast AUSSCHLIESSLICH diese Rollen spielen. Um noch einmal das Romeo-Beispiel zu bemühen: Warum darf ein weißer Deutscher den Romeo ganz selbstverständlich spielen, ein Afro-Deutscher jedoch nicht bzw. nur als Ausnahme von der Regel? Beide sind keine Italiener. Oder ist es am Ende vollkommen egal, welche Hautfarbe oder Nationalität der Schauspieler des Romeo hat, weil es im Stück (anders als in “Clybourne Park” ) gar nicht um Hautfarben geht?
Weiße können alles spielen?
Leider sieht die Realität an deutschen Theatern derzeit so aus: Weiße spielen Rollen, die a) hinsichtlich der Hautfarbe nicht näher definiert sind, die b) ausdrücklich als weiß beschrieben sind und die c) ausdrücklich als schwarz beschrieben sind. Dies geschieht a) ohne jede Begründung b) mit der Begründung des naturalistischen bzw. historischen Korrektheit c) mit der Begründung der künstlerischen Freiheit bzw. einer gewünschten Verfremdung. Wird diese Besetzungspraxis als rassistisch bezeichnet, wird das selbstverständlich abgestritten mit der Begründung, dass es a) ausschließlich darum ginge, wer der beste Schauspieler ist (Fazit: Schwarze sind IMMER die schlechteren Schauspieler, selbst wenn es darum geht, dass sie sich selber darstellen) b) man keine schwarzen Schauspieler gefunden hätte (Fazit: es gibt keine schwarzen Schauspieler in Deutschland bzw. so wenige, dass man unsagbare Mühen auf sich nehmen muss um sie zu finden), c) es an den Ensembles keine schwarzen Schauspieler gibt und das Geld fehlt, um sie als Gäste einzustellen, d) es an den Ensembles keine schwarzen Schauspieler gibt, weil es zu wenig Rollen für sie gibt – wobei natürlich, theoretisch, jeder alles spielen können sollte und darf!, e) es rassistisch wäre, wenn Weiße, nur weil sie weiß sind, keine Schwarzen spielen dürften, f) es ebenso rassistisch wäre, ausschließlich Schwarze für als schwarz bezeichnete Rollen zu besetzen, weil man sie dadurch wiederum auf ihre Hautfarbe reduzieren würde, was aber gleichzeitig der Grund ist, warum sie für alle anderen Rollen auch nicht in Frage kommen, was jedoch nicht rassistisch ist, weil es nun mal nicht so viele Rollen für Schwarze gibt, weil sie schwarz sind. Ergebnis: Weiße können alles spielen, Schwarze nicht mal “sich selbst”.
Institutioneller Rassismus gegen PoC
Natürlich bekommen auch weiße Schauspieler aufgrund äußerer Kriterien keine Rollen – zu dick, zu dünn, zu groß, zu klein, zu jung, zu alt oder schlichtweg nicht der Typ. Das Theater sortiert gnadenlos aus, nach Kriterien, die immer dann diskriminierend werden, wenn sie Schauspieler auf reine Äußerlichkeiten reduzieren und einen bestimmten Typ gegenüber anderen systematisch bevorzugen. Jeder, der sich auf diesen Beruf einlässt, muss jedoch damit rechnen, über den Typ definiert zu werden, den Theatermacher in ihm sehen.
Nun ist Schwarz-Sein aber kein Typ, kein Rollenfach, genauso wenig wie Weiß-Sein. Es ist eine Hautfarbe, die in manchen Stücken genutzt wird, um eine bestimmte Bedeutung zu generieren. Im Falle der schwarzen Haut ist es jedoch immer dieselbe, eindimensionale Bedeutung, die fast nie erwünscht ist, außer es soll Exotik oder Fremdheit generiert werden. Die Bedeutung weißer Haut hingegen ist neutral bzw. so mannigfaltig wie die Welt selbst. Auch gibt es keine systematische und tief in der Gesellschaft verankerte Diskriminierungsform, die sich ausschließlich auf Weiße bezieht. Sexismus, Homophobie oder Benachteiligung aufgrund einer körperlichen Konstitution (Gewicht, Größe) oder Einschränkung, trifft PoC genauso wie Weiße. Institutioneller Rassismus in Deutschland hingegen richtet sich ausschließlich gegen PoC. Das heißt, selbst wenn ein Schwarzer von Körperbau und Typ her dem Rollenprofil des “jugendlichen Liebhabers” entspricht, wird dies überlagert von der Bedeutung, welche die Mehrheitsgesellschaft seiner Hautfarbe zuschreibt. Also kann er, selbst wenn er alle anderen Kriterien erfüllt, nicht besetzt werden, da Theatermacher und -rezipienten nicht den Liebhaber, sondern immer in erster Linie den Schwarzen in ihm sehen (wollen). Fortwährend würde also die Frage im Raum stehen: “Ich verstehe ja, dass der Romeo verliebt ist – aber warum ist er schwarz?”
Warum nicht gleich so
Selbst da, wo ein Regisseur einfach nur das Naheliegende tut und vom Autor ausdrücklich als “weiß” oder “schwarz” beschriebene Rollen auch entsprechend besetzt, muss er sich rechtfertigen. Selbstverständlich nur für die schwarzen Darsteller.
So erging es Matthias Fontheim, Intendant des Staatstheaters Mainz und Regisseur der deutschen Uraufführung des Stückes Die Unerhörten von Bruce Norris. Fontheim hatte sich dafür entschieden, Weiße von Weißen und Schwarze von Schwarzen verkörpern zu lassen. Nicht, um einen vermeintlichen Realismus zu bedienen und dem Publikum authentische Afrikaner zu präsentieren (alle fünf schwarzen SchauspielerInnen sind übrigens Deutsche). Auch nicht, um schwarze Darsteller wieder einmal zum Sinnbild des Fremden zu machen, sondern im Gegenteil: Er wollte Schwarze wie Weiße in diesem Stück als Abbild unser aller Selbst zeigen. Schwarze sind in “Die Unerhörten” eben nicht die guten, armen, bemitleidenswerten Gebeutelten der Geschichte. Sondern sie sind genauso hilfebedürftig, böse, gut und korrupt wie die weißen Figuren. Gleichzeitig verleugnet Bruce Norris in seinem Stück aber niemals den Rassismus der Weißen gegenüber den Schwarzen und stellt damit die Situation zwischen Afrika und der westlichen Welt genau so dar, wie sie ist: widersprüchlich. Ob die schwarzen Darsteller wirklich Afrikaner und die weißen Darsteller wirklich Amerikaner sind, ist dabei vollkommen irrelevant; dass sie schwarz bzw. weiß sind, allerdings nicht. Denn so wird verdeutlicht: egal ob schwarz oder weiß, es geht um den Missbrauch von Macht und den Wert eines menschlichen Lebens.
Möglichkeiten und Wirklichkeiten der kritischen Reflexion
Nun hatte der Kritikerin Shirin Sojitrawalla die Mainzer Inszenierung nicht gefallen. Legitim. Aber anstatt sich auf Kritik an der Inszenierung oder den schauspielerischen Leistungen zu beschränken, kritisierte sie Fontheims Besetzungsentscheidung und zwar nach Kriterien der Hautfarbe (nein, das ist nicht dasselbe, was Blackfacing Gegner taten, denn sie kritisierten die rassistische Darstellungsform). Interessanterweise tat Frau Sojitrawalla dies aber ausschließlich hinsichtlich der schwarzen Darsteller. Genauso gut hätte sie Fontheim vorwerfen können, dass selbst die Besetzung der weißen Rollen mit Weißen nichts gegen die, ihrer Meinung nach, in der Inszenierung vorherrschende Künstlichkeit auszurichten vermochte. Tat sie aber nicht. Sondern sprach ausschließlich darüber, dass die schwarzen Darsteller dem einzigen Sinn, den sie ihnen in dieser Inszenierung zugestand – nämlich Authentizität zu generieren – nicht gerecht wurden und somit auch durch Weiße hätten ersetzt werden können.
Wir sind uns wohl alle einig sind, dass sich ein Deutscher nicht über seine Hautfarbe definiert, genauso wenig wie ein Amerikaner, ein Afrikaner oder ein Mensch an sich. Deshalb sollte nicht nur dann gegen eine “biologistische” Besetzung und die “Realismusfalle” protestiert werden, wenn es um die Privilegien Weißer geht. Dann bitte konsequent. Dann bitte auch mal eine Kritik mit dem Wortlaut: “Inszenierung xy war misslungen, daran konnten auch die weißen Darsteller nichts ändern. Hätte man also auch gleich schwarze Darsteller nehmen können.”

Bundesregierung verweigert Entschuldigung für Völkermord

Pressemitteilung: AfricAvenir International - Afrika-Rat Berlin-Brandenburg - Arbeitskreis Panafrikanismus München (AKPM) - Berlin Postkolonial - Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Berlin (DAFRIG) - Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund)

Bundesregierung verweigert Entschuldigung für Völkermord

NRO-Bündnis wirft Regierungskoalition diskriminierende Erinnerungspolitik vor  

24.3.2012 Der Bundestag hat am 22. März 2012 über einen Antrag der Linken und über einen zweiten Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Anerkennung der Vernichtungsfeldzüge gegen die Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ (1904-08), dem heutigen Namibia, als Genozid debattiert. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat sich dabei die komplette Opposition für eine förmliche Entschuldigung des Bundestags gegenüber den Nachfahren der mehr als 100.000 Opfer ausgesprochen. Trotzdem wurden beide Anträge nach nur halbstündiger Debatte mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt.

„Angesichts der einhelligen Feststellung von Fachwelt und Öffentlichkeit, dass die kaiserlichen „Schutztruppen“ an den Herero und Nama einen Völkermord begangen haben, kommt es einer Leugnung des Genozids gleich, wenn die Regierungskoalition nun erneut dessen Anerkennung verweigert“, sagt Christian Kopp von Berlin Postkolonial. „Im Namen von mehr als 100 Nichtregierungsorganisationen aus allen Teilen Deutschlands, die innerhalb weniger Tage den Bündnisaufruf „Völkermord verjährt nicht!“ unterzeichnet haben, verurteilen wir ein derart unwürdiges Fliehen vor Deutschlands historischer Verantwortung auf das Schärfste! Gleichzeitig begrüßen wir, dass nun neben der Linken auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen wirkliche Meilensteine auf dem Weg zur Versöhnung mit den Nachfahren der Opfer gesetzt haben. Mit ihren Reden, die der außergewöhnlichen Schwere und Bedeutung des Themas angemessen waren, haben sie bewiesen, dass sich auch in Deutschland eine neue, kritische Sicht auf unsere koloniale Vergangenheit durchzusetzen beginnt. Wir sehen das nicht zuletzt als Erfolg des ausdauernden Engagements der Organisationen des Bündnisses“

Sharon Otoo von der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund) macht deutlich: „Der frühere namibische Außenminister Theo-Ben Gurirab stellte auf der Weltkonferenz in Durban 2004 sinngemäß die Frage, ob sich Deutschland für seine Verbrechen bei Israel, Russland oder Polen entschuldigt hat, weil es um Weiße ging. Auch andere Völkermorde wurden rückwirkend als solche anerkannt, obwohl diese Kategorie als Straftatbestand erst 1948 ins Völkerrecht übernommen wurde. Verweigert die deutsche Regierung die rückwirkende Benennung des Vernichtungskriegs in „Deutsch-Südwestafrika“ als Genozid, weil hier Schwarze Menschen ermordet, enteignet und vergewaltigt wurden?“

Der in Berlin lebende Herero Israel Kaunatjike meint: „Die erneute Weigerung der deutschen Regierung, den Genozid an meinen Vorfahren und an den Nama einzugestehen und sich endlich für diesen zu entschuldigen, ist ein demütigender Schlag ins Gesicht, den wir nicht hinnehmen werden. Auch die namibische Regierung wird dies nicht ignorieren können: Für die namibisch-deutschen Beziehungen auf staatlicher Ebene ist dieser Tag eine Katastrophe. Andererseits können die Menschen in Namibia nun ganz deutlich sehen, wer in Deutschland aufrichtiges Interesse an einer kritischen Aufarbeitung des Genozids und an einer Versöhnung mit ihnen hat.“

SPD und Bündnis 90/ Die Grünen fordern einen speziellen „Hilfsfonds“ zur Unterstützung der Menschen in den besonders betroffenen Regionen und eine seit Jahren geplante „Versöhnungsinitiative“ im Rahmen einer intensiveren Entwicklungszusammenarbeit. Die LINKE vertritt eine ähnliche Position wie die der Vertreter der Opferverbände und des deutschen NRO-Bündnisses und meint, Wiedergutmachung müsse bedingungslos erfolgen und deshalb von Entwicklungszusammenarbeit klar getrennt werden. Sie fordern Bundestag und Bundesregierung zum Dialog mit der namibischen Nationalversammlung und Regierung und den Nachfahren der Opfer auf.

Kontakt: Telefon 01799 100 976

Sharon Otoo: sharonotoo (at) isd-online.de & Christian Kopp: buero (at) berlin-postkolonial.de

Web: http://www.restitution-namibia.de

Facebook: http://www.facebook.com/GenocideCannotBeSubjectToPrescription

Twitter: http://twitter.com/#!/restitution4nam

Völkermord verjährt nicht!

PRESSEMITTEILUNG (Fototermin: 22.03., 17 Uhr, s.u.)

Völkermord verjährt nicht!

Deutschland muss endlich um Entschuldigung bitten für den Genozid in Namibia und die Nachfahren der Opfer entschädigen

Berlin, 20.03.2012. Seit über hundert Jahren warten die Menschen in Namibia auf eine Entschuldigung von Deutschland für den zehntausendfachen Mord, den deutsche Soldaten dort zu Beginn des vorigen Jahrhunderts begangen haben. „Es ist eine Schande und vollkommen inakzeptabel, dass die Bundesrepublik bis heute zu keiner formellen Bitte um Entschuldigung gegenüber den Nachfahren der Opfer bereit ist“, sagt Armin Massing vom Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER).

Zwischen 1904 und 1908 verübte die Armee des deutschen Kaiserreichs in der damaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, der heutigen Republik Namibia, den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts. 80 Prozent der Herero, die Hälfte aller Nama sowie viele Damara und San – wissenschaftliche Schätzungen gehen von über 100.000 Menschen aus – wurden von der sogenannten „Schutztruppe“ ermordet. Die historische Forschung ist sich einig, dass es sich dabei um einen Genozid gehandelt hat. Dennoch hat Deutschland die Nachfahren der Opfer bisher weder offiziell um Vergebung gebeten noch Entschädigung für ihre gravierenden Verluste an Land und Eigentum angeboten.

„Die Menschen in Namibia wollen dieses schmerzhafte Kapitel der deutsch-namibischen Geschichte endlich abschließen und gemeinsam mit Deutschland nach vorne schauen. Doch dafür bedarf es von deutscher Seite zunächst einmal einer offiziellen Bitte um Entschuldigung und Vergebung“, sagt Israel Kaunatjike, in Berlin lebender Herero.

Am 22. März – einen Tag nach dem namibischen Unabhängigkeitstag und dem internationalen Tag gegen Rassismus – wird im Bundestag über einen Antrag abgestimmt, in dem diese Geste und auch Wiedergutmachungsleistungen seitens Deutschlands gefordert werden. Als zivilgesellschaftliches Bündnis fordern wir die Mitglieder aller Parteien des Bundestages auf, sich Deutschlands historischer Verantwortung für das kolonial-rassistische Unrecht endlich zu stellen und sich – im Dialog mit den betroffenen Völkern – aufrichtig um Wiedergutmachung zu bemühen.

Am 22.03.2012 führt das Bündnis um 17.00 Uhr eine Aktion vor dem Bundestag durch, die für die Fotoberichterstattung gut geeignet ist.

Pressekontakt:
Armin Massing: beratung@ber-ev.de , 030 - 49855380
Israel Kaunatjike: kalahari-berlin@web.de, 030 - 21568360, 0173-1035605

Weitere Informationen sowie der bundesweit von über 70 Organisationen unterstützte Aufruf unter: www.restitution-nambia.de

2012-03-20_pm_namibia-genozid_nro-buendnis.pdf

Konsequente Ablehnung

PM The VOICE Refugee Forum on Oury Jalloh, Jena, 13.03.2012

Konsequente Ablehnung
Persilschein für die richterliche Kammer im Fall Oury Jalloh
Die 3 Berufsrichter, die mit dem durch die Nebenklage gestellten Befangenheitsantrag gegen die
richterliche Kammer des Magdeburger Revisionsprozesses im Fall Oury Jalloh befasst waren, haben
diesen nach sachdienlichen Stellungnahmen aller am Prozess beteiligten Parteien als unbegründet
zurückgewiesen.
Angesichts des ungeheuerlichen Vorschlages der Kammer, dem Prozess per Einstellung des
Verfahrens nach § 153a gegen Zahlung einer Geldstrafe ein unwiderrufliches Ende mit attestiert
minderschwerer Schuld bereiten zu wollen, der wiederholten Ablehnungen objektivierender
Beweisanträge (zuletzt der eines ergebnisoffenen Brandgutachtens, in dem Brandumstände, ‐verlauf
und ‐ergebnis ohne Zugrundelegung der bisher durch nichts verifizierten Hypothese von der
Selbstentzündung mittels – anfänglich gar nicht asserviertem! – Feuerzeug hätten rekonstruiert
werden können), der Vorwegnahme einer wesentlich urteilenden Schlussfolgerung bezüglich der
Ereignisse vom 7.1.2005 in Dessau in der Ablehnungsbegründung zu diesem Brandgutachten, wie
auch der kolportierten Aussage der vorsitzenden Richterin Claudia Methling zur Meidung möglicher
Beschwerden von Tierschützern bei Verbrennung eines Schweinekadavers zu gutachterlichen
Zwecken, stellt sich dem interessierten Beobachter die augenscheinliche Frage nach den
„rechtsstaatlichen“ Wertmaßstäben dieser Entscheidungsfindung.
Die zuständige Kammer des Landgerichtes in Magdeburg hat es in den 14 Monaten ihrer
Verfahrensführung tunlichst vermieden, den seitens des BGH eingeforderten Mindestanforderungen
an das Revisionsverfahren auch nur annähernd gerecht zu werden – eine objektivierende
Vervollständigung der Beweisaufnahme wurde nachhaltig verhindert, eine Benennung der
offensichtlich stattgehabten pflichtverletzenden Verantwortlichkeiten wurde zu keiner Zeit
angestrebt und der explizit zuerkannte Anspruch der Hinterbliebenen auf ein rechtsstaatliches
Verfahren erneut boykottiert!
Seit nunmehr über 7 Jahren beweist die vorgeblich vom Staatswesen unabhängige Judikative
wiederholt, wozu sie nachhaltig eben nicht in der Lage ist – nämlich zu rückhaltloser Aufklärung von
Fällen exekutiver Fehlleistungen, inklusive solcher mit tödlichen Konsequenzen. Im ‚Regelfall‘ einersolchen Konstellation wird bereits das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren sang‐ und klanglos
eingestellt, weil sich angeblich kein Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten der handelnden
(tötenden) Beamten eruieren ließe. Wie ein solches Szenario etabliert wird, lässt sich auch im Fall
Oury Jalloh exemplarisch nachvollziehen: Beweisende Dokumentationen und Zeugenaussagen
werden manipuliert oder unterschlagen und der Fokus der „Untersuchung“ durch (gern auch
hypothetische) Schuldzuweisungen an die jeweiligen Opfer quasi ins Gegenteil verkehrt. Lässt sich
aufgrund nachhaltigem öffentlichen Aufklärungsdruck eine Anklageerhebung dann doch nicht mehr
umgehen, wird diese im inhaltlichen Vorwurf und personellen Umfang auf das nicht zu vermeidende
Mindestmaß eingegrenzt. Langwierige, skandalöse „Gerichtsverfahren“ zielen eher auf finanzielle
Ausblutung und moralische Zermürbung von Opfern und deren Angehörigen als auf tatsächliche
Aufklärungsbemühungen ab.
Die hier praktizierte institutionalisierte Kapitulation des Rechtsstaates im Angesicht tödlicher
Handlungsweisen polizeilicher Beamter ist nicht ‚nur‘ ein unerträgliches Signal an die Opfer, sondern
insbesondere ein fatales an die Täter – ein ‚rechtsstaatlich‘ unverhohlenes „Weiter so!“.
Vor diesem Hintergrund und nach dem aktuellen Prozessverlauf am Magdeburger Landgericht darf
man auf das Urteil und deren Begründung zwar gespannt sein – Aufklärung oder gar Gerechtigkeit
können allerdings getrost ausgeschlossen werden.
The VOICE Refugee Forum Jena
Internet: http://thevoiceforum.org
E‐Mail: thevoiceforum@gmx.de
Kontakt: Tom Ndindah, +49 (0) 176 99621504

Völkermord verjährt nicht!

Liebe Postkolonial-Aktive und Interessierte,
seit Jahrzehnten warten Herero, Nama, Damara und San – die Nachfahren der Opfer des Völkermords in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ (1904-08) – auf eine offizielle Anerkennung des Genozids und auf eine förmliche Bitte um Entschuldigung durch die deutsche Regierung. Schon lange fordern die namibischen Völker symbolische Wiedergutmachung und auch materielle Entschädigung für das, was ihnen geraubt und bis heute nicht wiedergegeben worden ist.
Angesichts der bis zuletzt fehlenden Bereitschaft der deutschen Regierung zum Dialog über den Genozid und über die von ihnen angestrebte „restorative justice“ haben sich die Vertretungen der Herero und Nama nun direkt an die deutsche Zivilgesellschaft gewandt. Unser Bündnis hat dazu den angehängten Aufruf verfasst. Er richtet sich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die am 22. März 2012 über einen Antrag auf Anerkennung und Wiedergutmachung des Völkermordes abstimmen werden.

Wir möchten Euch um Eure Unterstützung bitten: Zeigt den Abgeordneten des Bundestages, dass Ihr mit der beschämenden Leugnung des Völkermordes durch die Bundesregierung nicht einverstanden seid. Bekundet den Nachfahren der Opfer Eure Solidarität!
- Tragt die Resolution in Gruppen, Vereine, Schulklassen, Kirchengemeinden, Gewerkschafts- und Parteigruppen, Verbände, Stiftungen und Universitäten. Unterzeichnet den Aufruf als Initiativen, Organisationen und Institutionen mit einer Mail an: info@berlin-postkolonial.de

- Leitet den Aufruf weiter. Schickt ihn über Eure Verteiler an andere Gruppen und potentielle Unterstützerinnen und Unterstützer. Legt ihn öffentlich aus. Verlinkt unsere online-Version auf www.restitution-namibia.de

- Kommt am 22. März 2012 um 10:00 Uhr zur Presseaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin und zeigt in der Öffentlichkeit, dass Völkermord nicht verjährt!

Völkermord verjährt nicht!

Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zur Anerkennung und Wiedergutmachung des Völkermordes in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, der heutigen Republik Namibia

Wir – die unterzeichnenden Schwarzen und weißen Initiativen, Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft – begrüßen das mit der Namibia-Reise des Afrikabeauftragten des Auswärtigen Amtes Anfang Februar 2012 verbundene Einlenken der Deutschen Bundesregierung und die dabei erfolgte Aufnahme von direkten Gesprächen mit Verbänden der Opfer des deutschen Völkermordes von 1904-08. Wir betrachten diese überfällige Bereitschaft zum Dialog mit den Vertretungen der unmittelbar betroffenen Völker als einen ersten unverzichtbaren Schritt auf dem Weg zur Versöhnung zwischen den Menschen in Namibia und Deutschland.

Mit dieser Resolution bringen wir unser Mitgefühl für das den namibischen Völkern, insbesondere den Herero, Nama, Damara und San zugefügte Leid zum Ausdruck. Wir sind dankbar für ihre großherzige Bereitschaft zum Gespräch mit den Nachfahren der Täter und erklären uns solidarisch mit ihrem Einsatz für „restorative justice“ – für eine Gerechtigkeit, die nur aus Deutschlands aufrichtiger Bereitschaft zur Wiedergutmachung erwachsen kann. Wir unterstützen ihr Bemühen um eine offizielle Anerkennung des Völkermordes durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung. Ausdrücklich stellen wir uns hinter die Forderung der Opferverbände nach ideeller und auch materieller Entschädigung für das ihren Völkern widerfahrene kolonial-rassistische Unrecht sowie für ihre gravierenden Verluste an Hab und Gut.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern wir auf,

· jeder weiteren Leugnung des nach den Kriterien der UN-Völkermordkonvention von 1948 eindeutig als Genozid zu bewertenden Völkermordes in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ entgegenzuwirken und sich – wie im Falle des Genozids an den Juden – für seine rückwirkende Anerkennung durch Deutschland einzusetzen;

· die Bundesregierung zu bewegen, den deutschen Selbstverpflichtungen bei der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban 2001 nachzukommen und die Nachfahren der Opfer des deutschen Völkermordes offiziell und unmissverständlich um Entschuldigung für den an ihren Vorfahren verübten Völkermord und die damit einhergehenden Verbrechen gegen die Menschheit zu bitten;

· den intensiven und regelmäßigen Dialog über die mit einer Versöhnung zusammenhängenden Fragen – wie u.a. über die Aufarbeitung und Wiedergutmachung des von Deutschland zu verantwortenden kolonial-rassistischen Unrechts und seiner bis heute nicht überwundenen gravierenden Folgen für die Nachfahren der Opfer – mit dem Parlament der Republik Namibia aufzunehmen und auf den Beschluss konkreter Maßnahmen ausgerichtet zu führen;

· die Einrichtung einer Bundesstiftung zur kritischen Aufarbeitung des Genozids und des deutschen Kolonialismus insgesamt sowie zur Förderung postkolonialer Erinnerungskulturen zu beschließen und diese zu beauftragen, u.a.

o die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Genozid und seinen Folgen im Rahmen namibisch-deutscher Forschungsprojekte zu fördern;
o die Verbreitung des Wissens über Kolonialismus, Rassismus und ihre Folgen in der deutschen Öffentlichkeit und in den Schulen zu sichern;
o Austauschprojekte, die zur Versöhnung zwischen den Menschen beider Länder und zur Bekämpfung von Rassismus beitragen, zu fördern;
o die Dekolonisierung des öffentlichen Raums in Deutschland zu unterstützen (Stopp der fortgesetzten Ehrung für Kolonialverbrecher mit Straßennamen und Denkmälern, stattdessen Würdigung von Persönlichkeiten des afrikanischen Widerstands);

· die Bundesregierung zur konstruktiven Fortführung der aufgenommenen Gespräche mit der namibischen Regierung und mit den Opferverbänden zu veranlassen;

· die Bundesregierung zu veranlassen, im Dialog mit der namibischen Regierung und mit den Opferverbänden angemessene materielle und strukturelle Wiedergutmachungsleistungen für die gravierenden ökonomischen Verluste der betroffenen Völker an Land, Vieh und anderem Eigentum zu vereinbaren;

· die Bundesregierung zu veranlassen, die vereinbarten Wiedergutmachungsleistungen bedingungslos – d.h. ohne Einmischung in die freien Entscheidungen des namibischen Staates und der Opferverbände über deren Verwendung – zu erbringen.

Berlin, den 07.03.2012

AfricAvenir International
Afrika-Rat Berlin-Brandenburg
Afrika-Rat Nord
AFROTAK TV cyberNomads
Artefakte//anti-humboldt
Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER)
Berlin Postkolonial
Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Berlin (DAFRIG)
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund)
Solidaritätsdienst International (SODI)

Initiativen, Organisationen und Institutionen, die ebenfalls unterzeichnen wollen, wenden sich bitte an:

Weitere Unterzeichner und Infos: www.restitution-namibia.de

Kontaktpersonen: Sharon Dodua Otoo &
Christian Kopp Telefon: 01799100976

Initiative Schwarze Menschen in Deutschland kritisiert rassistische Praxen im Polizeibetrieb

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland verurteilt in aller Schärfe den von der Deutschen
Polizeigewerkschaft veröffentlichten rassistischen Polizeikalender. Völlig unverständlich ist ihr, wie sie
ihn auch weiterhin verteidigt. So heißt es von Seiten des bayerische Landesvorsitzende der
Polizeigewerkschaft, dass im Kalender „Situationen des täglichen Dienstbetriebes” abgebildet seien und
so getan werde, „als ob es diesen Polizeijargon nicht geben würde“. Wenn diese Karikaturen, Ausdruck
realer Geschehnisse sind, müssen die Polizeiführung und die Polizeigewerkschaften sich endlich
hinterfragen, wie stark Rassismus auch innerhalb der Polizei vorhanden ist.
Mit dem Abhängen alleine ist es nicht getan.
Bilder wie die eines Schwarzen mit dicken, rot überzeichneten Lippen, der sich gegen Griff eines
Polizeibeamten wehrt und in gebrochenem Deutsch etwas über Verdunkelungsgefahr schreit oder ein
Bild prügelnder junger Männer, ausnahmelos People of Color sind beleidigend und diskriminierend. Das
Bild eines Schwarzen, der Kamel Exkremente aufsammeln muss oder ein Selbstmörder von einem
Polizist gesagt bekommt: „Jetzt spring’ endlich, Du Idiot, ich habe noch anderes zu tun“ hat keine
Zusammenhang mit der Situation eines polizeilichen Dienstbetriebs
Wir fordern die Polizei und die Urheber auf, in Zukunft von derartigen rassistische Darstellungen
abzusehen und ihre scheinbare „Sensibilisierung“ ernst zu nehmen.
Der Vorstand ISD-Bund e.V.
Mit diesem Schreiben kritisieren wir auch die Haltung des Ministeriums, als Reaktion keine strikteren
Anweisung herausgegeben zu haben. Es heißt, die Polizeipräsidien seien sensibilisiert. Davon sind wir
nicht überzeugt. Die Polizei steht im Dienste der Gesellschaft. Scheinbar steht sie nicht im Dienste
derjenigen, die sie in ihrem Kalender rassistisch überzeichnet und diskriminiert. In Deutschland hat
Gewalt und Mord an Schwarzen Menschen durch die Polizei rassistische Kontinuität. Das zeigen die
Fälle um Oury Jalloh, Mareame N’deye Sarr, Dominique Koumadio und Christy Schwundeck, um nur
einige Opfer zu nennen. Als ein weiteres Beispiel für rassistische Polizeiwillkür ist das Prinzip des
„rassistischen Profilings“ und Schikane zu nennen, denen Schwarze Menschen regelmäßig unter
anderem in Form von so genannten Personenkontrollen ausgesetzt sind.
Fadenscheinige Argumentation
Der Kalender hat in unseren Augen nichts mit künstlerischer Freiheit zu tun, wie es von mehreren Seiten
angeführt wurde. Es ist außerdem fadenscheinig die Bilder als „Galgenhumor“ zu begründen, mit denen
der Frust der Polizisten bei der Arbeit verdeutlicht werden soll. Die zitierten Engpässe im Dienst haben
nichts mit der Herabwürdigung von Menschen zu tun und ie Beschwichtigungsversuche gehen an den
Tatsachen vorbei Sie sind ein Zeichen für ein grundlegendes Problem der Polizei.

polizeikalender.pdf

Mit vollem Bus von Jena nach Magdeburg!

Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum Jena

Prozessbeobachtung und Kundgebung im Fall Oury Jalloh
Donnerstag, 16.02.2012 | 09:30 Uhr | Landgericht Magdeburg

In der Nacht vom 6. auf den 7. Januar 2005, gegen 8 Uhr morgens, wurde Oury Jalloh aus Sierra
Leone von der Polizei festgenommen und verbrannte in derselben Nacht an Händen und Beinen
gefesselt auf grausame Art auf einer Matratze im Dessauer Polizeirevier. Seit elf Monaten wird in
zweiter Instanz gegen den Dienstgruppenleiter des Polizeireviers wegen des Vorwurfes der Mitschuld
am Tod Oury Jallohs verhandelt. Doch auch nach sieben Jahren glauben wir der offiziellen
Darstellung, dass Oury Jalloh das Feuer selbst ausgelöst habe, nicht.
The VOICE Refugee Forum fordert weiterhin die Änderung der Anklageschrift und der Strafanzeige
auf Beihilfe zu Körperverletzung und zu Mord seitens aller Beamten, die am 7. Januar 2005 im
Polizeirevier Dessau anwesend waren. Wir fordern weiterhin die Durchführung des Strafverfahrens
unter Beiordnung von internationalen unabhängigen Prozessbeobachtern. Sieben Jahre nach Oury
Jallohs bestialischem Tod in Zelle Nr. 5 in Dessau herrscht noch keine Gerechtigkeit.
Gemeinsam mit dem Bus nach Magdeburg
Wir laden alle Interessierten ein, sich selbst ein Bild von der Gerichtsverhandlung am Magdeburger
Landgericht im Fall Oury Jalloh zu machen, zur Dokumentation des Prozesses beizutragen und die
Forderungen nach Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung zu unterstützen.
Um die Teilnahme möglichst vieler zu gewährleisten, steht ein Bus bereit, der am Morgen des
Verhandlungstages von Jena nach Magdeburg fahren wird. Anmeldung, Hintergründe und Details
unter thevoiceforum.org.
Gerechtigkeit für Oury Jalloh!
Thüringen Kampagne – Do Justice To Oury Jalloh!
The VOICE Refugee Forum unterstützt vom Break Isolation!‐Netzwerk
http://thevoiceforum.org/taxonomy/term/21

Hintergrund
Im Gerichtsverfahren des Magdeburger Landgerichtes zu dem am 7.1.2005 in einer Dessauer
Polizeigewahrsamszelle verbrannten Asylbewerber Oury Jalloh wird dem damals verantwortlichen
Dienstgruppenleiter unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge vorgeworfen.
Ein erstes Gerichtsverfahren hierzu endete 2008 vor dem Landgericht Dessau mit einem Freispruch für
den Angeklagten, wobei der amtierende Richter selbst einschätzte, dass ein „rechtsstaatliches
Verfahren“ durch das Aussageverhalten der befragten Polizeibeamten „verhindert“ worden sei.
Entsprechend verwies der BGH den Fall 2010 zur Revision an das Landgericht Magdeburg mit den
Hinweisen, dass die „Beweisführung (in Dessau) lückenhaft“ und die „Urteilsbegründung (aus Dessau)
nicht nachvollziehbar“ sei sowie insbesondere darauf, dass nach Sachlage zumindest pflichtverletzendes
Verhalten der verantwortlichen Polizeibeamten (in Dessau) vorgelegen haben muss.
Das Magdeburger Verfahren hätte nach terminierter Maßgabe des Gerichtes bereits am 19.1.12 mit einer
Urteilsverkündung abgeschlossen werden können, da auch hier die Vertuschungsstrategien der
agierenden staatlichen Rechtsorgane unverändert zum Tragen kam. Die Anwälte der Nebenklage (Familie
Jalloh) stellten am 9.1.12 jedoch noch mehrere Anträge zur weiteren bzw. genaueren Aufklärung der
Abläufe im Dessauer Polizeirevier. So sollen:
1) Hintergrundinformationen über den seitens des Innenministeriums Sachsen‐Anhalt ergangenen
Ermittlungsauftrag an die Beamten der Kriminalpolizei Stendal im Fall Oury Jalloh verifiziert werden,
die im Zusammenhang mit wiederholten (mutmaßlich strukturell menschenverachtenden)
Sorgfaltspflichtverletzungen Dessauer Polizeibeamter bzw. möglicher Kenntnis dieser Zustände seitens
des Innenministeriums stehen.
2) die Hausärztin eines Polizeibeamten und ein von ihm konsultierter Polizeipsychologe befragt werden,
der sich nach dem Brand wegen „psychischer Probleme“ behandeln lassen wollte. Hier wurde
kolportiert, dass die psychologische Behandlung mit dem Verweis abgelehnt wurde, dass dies „…keine
Sache für einen Psychologen, sondern für einen Rechtsanwalt…“ sei.
3) ein wirklich umfängliches und ergebnisoffenes Brandgutachten in Auftrag gegeben werden, da die
bisherige Begutachtung strikt auf den mutmaßlich vorausgesetzten Fall der „Selbstanzündung mit
Feuerzeug“ durch Oury Jalloh selbst beschränkt war (Eine nachgestellte Entzündung der feuerfesten
Matratze alleine mit Feuerzeug gelang nicht und nach anderweitiger lokaler Entzündung ließ sich ein
dem Endzustand der Leiche entsprechende Hitzeentwicklung nicht reproduzieren). Zudem besteht der
Verdacht auf das Vorliegen mehrerer Brandherde, womit die These vom „Selbstmord“ praktisch
unhaltbar wäre.
Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ und die „African/Black Community“, welche durch
„Plataforma“ Berlin, The VOICE Refugee Forum und der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und
MigrantInnen ins Leben gerufen wurde, wählte aufgrund der von Beginn an suspekten Umstände im
vorliegenden Fall das immer wieder heftig angefeindete Motto: „OURY JALLOH – DAS WAR MORD!“,
welches zuletzt (trotz bereits 2006 gerichtlich festgestellter, rechtmäßiger Vereinbarkeit mit der
Meinungsfreiheit) als fadenscheinige Begründung für die geplante repressive Polizeibrutalität anlässlich
des mittlerweile 7. Todestages Oury Jallohs in Dessau instrumentalisiert wurde.
Aktivisten der oben genannten Organisationen haben durch ihren unermüdlichen und konsequenten
Einsatz eine Anklageerhebung gegen die bestehenden Vertuschungsstrategien seitens der Polizei und der
Staatsanwaltschaft erst möglich gemacht, von Anfang an eine Mordanklage eingefordert und auch die
Fortsetzung der gerichtlich einseitig auf „Unterlassung von Hilfeleistung“ eingeschränkten Aufklärung
durch Revision beim BGH ermöglicht!
Trotz der nicht hinnehmbaren und unglaublichen Vertuschung der Tatumstände, der
Verschleppung und Parteilichkeit der Ermittlungen durch
‐ die Löschung der elektronischen Dokumentation der Dienstabläufe vom 7.1.05
‐ die fast vollständige Löschung der beweisaufnehmenden Videodokumentation
‐ die Manipulation der Asservatenliste durch nachträgliches Hinzufügen eines Feuerzeuges
‐ das Verschwinden der wandseitig fixierenden Handschelle vor der kriminaltechnischen Untersuchung
‐ die nachweisliche Falschaussagen von Polizeibeamten vor Gericht und das
‚rechtsstaatliche‘ Bemühungen um Schadensbegrenzung
‐ die Nichtfeststellung von Nasenbein‐ und Mittelohrfrakturen in der ersten Obduktion, die einen
gewaltsamen Tod hätten nahelegen müssen
‐ die (gewollte) Nichterhebung einer Anklage wegen angeblich nicht ausreichenden Anhaltspunkten für
das Vorliegen einer strafbaren Handlung seitens der Polizeibeamten
‐ die Einschränkung der Anklage auf „unterlassene Hilfeleistung“
‐ den Versuch der Verhinderung einer Nebenklage durch die Familie Jalloh gegen Zahlung einer
„Entschädigung“ von 5.000 €
‐ die Einschränkung des gerichtlichen Brandgutachtens auf die Untersuchung nur der vorgegebenen
These der Selbstanzündung per Feuerzeug
‐ die inkonsequente Prozessführung im Angesicht polizeilicher Aussageverweigerung
‐ den Hinauswurf von Aktivisten und Prozessbeobachtern aus dem Gerichtssaal
werden wir nicht zurückstehen im Kampf für AUFKLÄRUNG, GERECHTIGKEIT und ENTSCHÄDIGUNG im Fall
Oury Jalloh!
Wir fordern angesichts der bis dato anhaltenden Vertuschungsmentalität von Polizei,
Staatsanwaltschaft und den Gerichten Sachsen‐Anhalts:
‐ die Änderung der Anklage auf Beihilfe zur Körperverletzung und Mord seitens aller Diensthabender
Polizeibeamten vom 7.1.05
‐ die Durchführung des Verfahrens unter Beiordnung internationaler unabhängiger Prozessbeobachter
‐ die Durchführung eines unabhängigen, ergebnisoffenen Brandgutachtens zur Ermittlung des
tatsächlichen Brandverlaufes
‐ die Schaffung einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Ursachen für den Tod Oury
Jallohs, für seine Haft und für die Kettung seines Körpers am Tag des 7. Januar 2005 wie auch das
Gerichtsverfahren unabhängig untersucht
‐ die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen gegen MigrantInnen in Deutschland, die bereits zu
vielen Todesfällen geführt haben, sowie die sich daran anschließende rassistische Kollaboration
innerhalb der Exekutive, der Legislative und der Judikative in der Bundesrepublik Deutschland

Keine Angst: wir sprechen Deutsch!

“Jeder fünfte Mensch in diesem Land hat Migrationshintergrund, aber nur jeder 50. Journalist” – und das hat Folgen, wie Sheila Mysorekar von den “Neuen Deutschen Medienmachern” in ihrer Rede auf dem Integrationsgipfel am 31. Januar feststellte, die Publikative.org dokumentiert.

Von Sheila Mysorekar, mit freundlicher Genehmigung von Neue deutsche Medienmacher.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Frau Dr. Böhmer,
sehr geehrte Damen und Herren,

als ich als ganz junge Journalistin bei einer Politikredaktion anfing und meine Texte abgab, geschah es oft, dass ich für meine gute Orthographie gelobt wurde. Das war mir seit der Grundschule nicht mehr passiert. Es war mir ein Rätsel, warum das in der Redaktion so positiv vermerkt wurde – bis mir aufging, dass niemand dort erwartet hatte, dass ich korrektes Deutsch schreiben könne. Denn die anderen Leute im Sender, die so aussahen wie ich, die haben dort geputzt.
Ich bin Rheinländerin. Ich bin so integriert, dass es kracht. Ich trinke Kölsch und feiere Karneval, die ganzen fünf Tage. Meine Migration besteht darin, dass ich von Düsseldorf nach Köln migriert bin, und wenn Rheinländer hier unter Ihnen sind, die können bestätigen: zwischen Köln und Düsseldorf, da liegen Welten.

Aber so normal deutsch ich mich fühle, in manchen Kontexten bin ich alles andere als normal. Ich bin Journalistin und in diesem Metier falle ich auf. Jeder fünfte Mensch in diesem Land hat Migrationshintergrund, aber nur jeder 50. Journalist. Wir sind also massiv unterrepräsentiert in diesem Beruf. Weswegen, da kann ich nur spekulieren. Vielleicht, weil Journalisten die Gralshüter der deutschen Sprache sind? Direkt nach Deutschlehrerinnen und Edmund Stoiber?

Und Ausländer sprechen halt kein Deutsch, das weiß ja jeder. Im Laufe meines Lebens ist mir buchstäblich schon Tausende Male gesagt worden: „Sie sprechen aber gut Deutsch!“ Darauf antworte ich gerne: „Ich wünschte, ich könnte das auch von Ihnen behaupten!“

Die Neuen Deutschen Medienmacher sind Journalisten und Journalistinnen mit Migrationshintergrund. Wir setzen uns dafür ein, dass mehr Migranten, schwarze Deutsche, Bindestrich-Bürger jeder Art in den Medien vertreten sind – vor und hinter der Kamera. Ein Ranga Yogeshwar, eine Dunja Hayali reichen nicht. Wir wollen nicht nur lächelnde Moderatoren sein, sondern Reporter, Redakteurinnen und Entscheider auf der Chefetage. Wir wollen Themen setzen und Blickwinkel verändern.

Es geht dabei auch um Diskurshoheit. Damit nicht – wie im Fall Sarrazin – Rassismus medial als Tabubruch inszeniert wird, selbst in seriösen Medien wie dem ‚Spiegelʼ und der ‚Zeitʼ. Oder damit nicht – wie im Falle der Neonazi-Mordserie – den Opfern lange Zeit auch von den Medien unterstellt wird, sie hätten durch kriminelle Machenschaften ihre Ermordung selbst verschuldet.

Wir wollen, dass die Medien die Dinge beim Namen nennen: Nicht ‚Fremdenfeindlichkeitʼ schreiben oder ‚Ausländerfeindlichkeitʼ – wir sind ja keine Ausländer, sondern Deutsche, und fremd sind wir schon gar nicht. Das heißt, es geht um Rassismus, nicht um Konflikte zwischen ach so fremden Kulturen. Und das Wort ‚Rassismusʼ kommt in der deutschen Presse äußerst selten vor.

Die multikulturelle Normalität, die zumindest in deutschen Großstädten herrscht, ist in den Medien nur zum Teil angekommen. Wir Neuen Deutschen Medienmacher fördern deshalb den Nachwuchs, wir organisieren ein Mentorenprogramm, reden mit Chefredakteuren und Herausgeberinnen, geben Diversity-Workshops, machen interkulturelle Fortbildungen in Redaktionen, richten Datenbanken ein und vieles mehr.

Unseren Platz müssen wir uns erkämpfen, denn in einer Branche, wo es sehr darauf ankommt, dass man die richtigen Leute kennt, fehlen uns die Seilschaften. Überspitzt gesagt: Die wenigsten von uns haben Väter, die mit Intendanten Golf spielen. Wir müssen uns also eigene Netzwerke aufbauen. Und das tun wir. Den Redaktionen bieten wir gute Leistung und fähige Kollegen an, die oft mehrsprachig sind und interkulturelle Kompetenz mitbringen, was in einer globalisierten Welt nur von Nutzen ist.

Aber es geht den Neuen Deutschen Medienmachern nicht nur darum, dass Journalisten mit Migrationshintergrund einen selbstverständlichen Platz in den Redaktionen einnehmen. Darüber hinaus wollen wir, dass deutsche Medien nicht nur weiße Deutsche als ihre Zielgruppe betrachten, sondern auch alle anderen Zuschauer, Zuhörer oder Leser, nämlich Deutsche mit verschiedenen ethnischen Hintergründen. Damit kann man sogar Geld verdienen.

In den USA beispielsweise überstieg letztes Jahr die Zahl der Menschen, die spanischsprachiges Fernsehen schauen, zum ersten Mal die Zahl der Zuschauer, die englischsprachiges Fernsehen gucken. Und in den USA herrscht – ähnlich wie in Deutschland – ein großes Zeitungssterben. Mit Ausnahme von Presse, die sich an ethnische Minderheiten richtet: dieser Zweig wächst nämlich rapide. Wer weiß – vielleicht könnten auch deutsche Zeitungen die allgemeine Krise in den Printmedien überwinden, indem sie sich stärker an die ethnischen Minderheiten wenden?

Es gibt viele von uns, und wir werden immer mehr.
Und keine Angst: wir sprechen Deutsch.

gewaltättige Übergriffe der Polizei vor und während des Gedenkmarsches für Oury Jalloh in Dessau am 07.01.2012

Pressemitteilung

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland verurteilt aufs Schärfste die unangemessene Gewalt und Übergriffe der Polizei in Dessau, während der Gedenkdemonstration an Oury Jalloh. Wir fordern die lückenlose Aufklärung dieser Umstände, in denen viele Teilnehmer schwerste Verletzungen erlitten.

Laut Augenzeugenberichten kam es bereits zu Beginn der Demonstration zu Provokationen und Konfrontationen zwischen der schwerbewaffneten Polizei und den friedlichen Teilnehmer_innen. Laut Augenzeugen wurde seitens der Polizei während der Demonstration immer wieder unter Vorwänden versucht, die Teilnehmer_innen aufzuhalten oder sie zu verhindern. Zudem sei es gegen Ende des weitgehend friedlichen Protests um 17 Uhr im Bahnhofsgebäude erneut zu massiver Gewalt mit Einsatz von Pfefferspray seitens der Polizei gekommen. Augenzeugen berichten von grundlosen Angriffen, „aufgeregtem Herumschubsen“ und Schlagen seitens der Polizisten. Neben der gezielten Störung durch die massive Polizeipräsenz und -gewalt gerieten besonders die führenden Aktivisten der Oury-Jalloh-Kampagne Komi Edzro, Mbolo Yufanyi und Mouctar Bah ins Visier der Beamten.

Mbolo Yufanyi gab an, dass er bereits vor Beginn der Demonstration von zwei Polizisten angegriffen und geschlagen - später dann durch einen weiteren Angriff am Auge verletzt worden sei, als er sich schützend vor Mouctar Bah zu stellen versuchte. Dieser wurde von einem Polizisten mit seinem Helm am Kopf getroffen, in den Bauch geschlagen und mit Pfefferspray angegriffen.

Er verlor vorübergehend das Bewusstsein und liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt im Krankenhaus. Nach eigener Aussage war Bah bereits im Vorfeld der Kundgebung in seinem Laden in Dessau von zwei Polizisten aufgesucht worden, die ihm drohten, das Wort „Mord“ im Zusammenhang mit Oury Jalloh bei der Demonstration nicht mehr zu dulden und ihn im Fall der Benutzung, zur Verantwortung zu ziehen. Jedoch hatte es zu diesem Zeitpunkt keine Auflage gegeben, dass bestimmte Aussagen nicht benutzt werden dürften.

Diese neue Stufe der Aggression und Repression gegen Menschen, die eine Aufklärung der Umstände um den Tod von Oury Jalloh fordern, bestärkt uns, diesen Protest weiterhin zu unterstützen. Dabei geht es nicht allein um den Sieg durch eine gerechte Verurteilung und Anerkennung dieses Mordes, sondern auch darum, die Ungerechtigkeit in den Institutionen wie die der Polizei zu entlarven. Wir fordern das Ende polizeilicher Willkür! Die Koalition des Schweigens und der Vertuschung muss gebrochen werden.

 

Gerechtigkeit für Oury Jalloh!

 

Vorstand ISD Bund e.V.

dessau_demo_oury-jalloh.pdf

Wie Rassismus aus Wörtern spricht

(K)Erben des Kolonialismus im Wissensarchiv deutsche Sprache.

Ein kritisches Nachschlagewerk.

 

 

Entgegen vieler Auffassungen ist der Kolonialismus noch längst nicht Geschichte. Rassismus ist eine seiner gravierendsten Erblasten. Das Ziel des kritischen Sammelbandes besteht darin, aufzuzeigen, wie sich Rassismus und Kolonialismus nachhaltig in die deutsche Sprache eingeschrieben haben. Dabei werden rassistische Begriffe analysiert und widerständige Benennungspraxen von People of Color diskutiert. Diese postkolonialen Analysen werden in historische und theoretische Erörterungen zu Kolonialismus und Rassismus eingebettet. Buchpräsentation Termin: Dienstag, 08. 11. 2011; 16:00 – 18:00 Uhr Ort: Iwalewa‐Haus Münzgasse 9 95444 Bayreuth pressemeldung_8_11_11.pdf

Wieder eine Schwarze Frau von deutschen Polizisten erschossen!

Wir, die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund) e.V. haben mit Entsetzen von dem Tod einer Schwarzen Frau erfahren die, wie wir inzwischen erfahren haben Christy Omorodion hieß.
Sie wurde am 19. Mai in einem Frankfurter JobCenter von einer Polizistin erschossen und die Umstände rufen Erinnerungen wach an das Schicksal Mariame N’Deye Sarr, die im Jahr 2000 ebenfalls unter nie endgültig geklärten Umständen von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Es wurde auch nie geklärt warum zwei Polizisten eine Frau nichtberuhigen können und zur Waffe greifen mussten.
Tödliche Fälle von Polizeigewalt gegenüber Schwarzer Menschen sind leider keine Seltenheit und wir fragen uns, und große Teile der Schwarzen Gemeinschaft ebenso, ob es tatsächlich so ist, dass Schwarze Menschen und andere People of Color Gefahr laufen müssen, Opfer polizeiliche Gewalt zu werden.
Wir verurteilen auf Schärfste diesen erneuten brutalen Angriff auf eine Schwarze Person und fordern eine rückhaltlose Aufklärung dieses Falles, der zum Tod einer Schwester geführt hat. Die einseitige und unreflektierte Berichterstattung in den Medien nehmen wir ebenso mit Empörung auf und fordern die Journalisten auf die Untersuchungsergebnisse der zuständigen Stellen abzuwarten bevor sie vorschnell von einer “Notwehrsituation sprechen.

Wir fordern darüber hinaus die sofortige Suspendierung der Polizeibeamtin, die die Frau erschossen hatte, und sollte sich rausstellen, dass sie ihre Dienstpflicht verletzt hat, sie aus dem aktiven Polizeidienst zu entlassen.
Schwarze Menschen sind kein Freiwild für schießwütige Polizist_innen und wir fordern die zuständigen Innenministerien auf, endlich Massnahmen zu treffen die solche Vorkommnisse in Zukunft verhindern.

Vorstand, ISD-Bund e.V., Mai 2011

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Demonstration durch Magdeburg am 19.05.2011

Am 19.05.2011 wird es im Anschluss an die Hauptverhandlung eine Demonstration durch Magdeburg geben.
Der Treffpunkt ist um 16:00 Uhr vor dem Magdeburger Landgericht.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fordert:
BREAK THE SILENCE! Brecht das Schweigen!
Wir wollen ein faires Verfahren, das Aufklärung des Falles, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die Familie bringt!
Ein Ende der Schikanen und Repression gegen alle Aktivist_innen!
Ein Ende der Polizeibrutalität und des Behördenrassismus!

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Bayreuth, 24.-26.4.2011: „BIGSAS Festival afrikanischer und afrikanisch-diasporischer Literaturen“

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In Lesungen, Performances und Podiumsdiskussionen präsentieren Autor_innen aus Afrika und seinen Diasporas ihre Arbeiten. Das Literaturfestival, das 2011 zum ersten mal stattfindet, steht unter dem Thema „Afrikanische Konzeptionen von Europa“.

Es lesen: Femi Osofisan (Nigeria), Biyi Bandele (Nigeria(UK), A.A.Wabéri (Djibouti), Jean-Luc Raharimana (Madagascar/Frankreich), Patrice Nganang (Kamerun/USA), Rinaldo Walcott (Kanada), Cristina Ali Farah (Somalia/Italien), Chika Unigwe (Nigeria/Belgien), Tsitsi Dangarembga (Zimbabwe), Sénouvo Agbota Zinsou(Togo/Deutschland).

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Das Programm -> bigsas_litfest-e-flyer_290411.pdf

Demnächst auch unter: www.bigsas.uni-bayreuth.de/literaturfestival

rassistische Glosse in der “TAZ”

in einem offenen Brief kritisiert der Migrationsrat Berlin Brandenburg / MRBB die als Links geltende Zeitung “TAZ.
“Die gewählte Form der Satire kann dabei als ein Vorweggriff der gängigen weißen Abwehrstrategien („Ist doch nur Spaß“, „Das war doch gar nicht so gemeint“ oder „Das muss man doch noch sagen dürfen“) gelesen werden, delegitimiert sie doch die Kritik an der Verwendung von rassistischen Unwörtern wie „N-König“ oder „N-Hoheit“ mit dem Verweis auf ihren „Unernst“.

Zwar darf die Satire laut Kurt Tucholsky bekanntlich „Alles!“, sie verliert dieses Anrecht jedoch, wenn sie anstatt kritisch herrschende Machtverhältnisse zu hinterfragen, diese vielmehr stabilisiert, indem sie rassistische und sexistische Stereotype reproduziert.”

Der MRBB fordert die “TAZ” dazu auf, sich öffentlich kritisch mit der eigenen weißen Machtposition auseinanderzusetzen sowie auf diskriminierende und rassistische Berichterstattung zu verzichten. Unterstützt wirde der MRBB von Antidiskriminierungsnetzwerks des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg (ADNB des TBB), des Vorstands der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD), des Vorstands Schwarze deutsche Frauen und Schwarze Frauen in Deutschland e.V. (ADEFRA), des Vorstand des Afrika-Rats e.V.

Den ganzen Brief als pdf Datei ->beschwerdebrief-an-taz.pdf

Flüchtlingskonferenz in Jena und Kundgebung in Zella-Mehlis

Wir werden die Isolation aus den Lagern heraus brechen!
Hauptthemen der Konferenz in Jena werden sein:
die Ausbeutung und Diskriminierung der Flüchtlinge durch staatliche Reglementierungen gefasst in das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz, sowie die daraus resultierenden alltäglichen Repressionen und Bedrohungen durch die staatlichen Behörden.
Bundesweites Vorbereitungstreffen der FlüchtlingsCommuinty bei The VOICE

http://thevoiceforum.org/node/2084

Hinsichtlich der Vorbereitungen für eine bundesweite Flüchtlingskonferenz in Berlin ruft The VOICE Flüchtlinge aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen, um die Bewusstseinsbildung, den Organisierungsprozess und die Mobilisierung zu verstärken.

Die anvisierte Konferenz in Berlin ist ein Ergebnis der Antirassismus-Tagung in Frankfurt „No border lasts forever“ im Rahmen der Kampagne „Abolish - Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen!“

Einladung von The VOICE zum Jenaer Vorbereitungstreffen der bundesweiten Flüchtlingskonferenz

In jedem Lager wird gekämpft! - Aber um erfolgreich zu sein, muss eine politische Position definiert werden.
Wir werden die Isolation aus den Lagern heraus brechen!

Asylbewerber, FlüchtlingsaktivistInnen und MigrantInnen aus verschiedenen Lagern treffen sich um über die jüngsten Kämpfe in den Lagern zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Es wird Präsentationen und Diskussionen über den Kampf der Flüchtlinge und Veranstaltungen geben.

Themen:
- Lagerkomitee und Kämpfe gegen die Verfolgung von Flüchtlingen in Deutschland
- Unser Bewusstsein im Kampf gegen Ungerechtigkeit
- Das Netzwerk der Flüchtlingscommunity – Brecht die Isolation in den Lagern aus den Lagern heraus!
- Veranstaltungen und Aktivitäten von Flüchtlings- und MigrantInnen-Initiativen
- Genaue Beschreibungen der Situation in den Lagern werden während des Treffens vorgestellt.
- Eine Online-Videokonferenz wird aus Jena übertragen.

Den gesamten Artikel unter - http://www.thevoiceforum.org/node/2083

Hamburg braucht keinen „Askariweg“!

Im Hamburger Stadtteil Wandsbek-Jenfeld hat die AG „ Wohnen und Verkehr“ dem Bezirksamt die Anlegung eines „Askariwegs“ vorgeschlagen. Gemeinsam mit einem ebenfalls projektierten „Tansaniaring“ soll die Straße den so genannten „Tansania-Park“ flankieren. Der seit Jahren umstrittene Gedenkort, der noch immer auf ein von der Öffentlichkeit getragenes postkoloniales Erinnerungskonzept wartet, enthält zwei große nationalsozialistische „Askari-Reliefs“ sowie ein Ehrendenkmal für die koloniale „Schutztruppe“ und für das Afrika-Korps der deutschen Wehrmacht.

„Die Opfer haben weder eine angemessene Entschädigung erhalten, noch haben sie einen verantwortlichen Umgang der Bunderepublik Deutschland erfahren in Bezug auf die kolonialen Verbrechen des Deutschen Reiches, dessen Rechtsnachfolgerin die BRD ist“, so Sharon Otoo vom Vorstand der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund e.V.). „Es ist an der Zeit, dass sich Deutschland seiner Kolonialzeit und deren Auswirkungen endlich selbstkritisch stellt und für die dadurch entstandenen Schäden aufkommt.“

die ganze Pressemitteilung ->frrd_pmaskariweg.pdf

Aufruf zum 5. Gedenkmarsch zur Erinnerung an die afrikanischen Opfer von Sklavenhandel, Sklaverei, Kolonialismus und rassistischer Gewalt

Das Komitee für ein afrikanisches Denkmal in Berlin (KADIB) veranstaltet am 26.2.2011 den 5. Gedenkmarsch zur Erinnerung an die afrikanischen Opfer von Sklavenhandel, Sklaverei, Kolonialismus und rassistischer Gewalt in Berlin.

Dieser Gedenkmarsch wurde vom Komitee für die Einrichtung eines afrikanischen
Denkmals in Berlin (KADIB) ins Leben gerufen, um der Forderung nach Anerkennung der Verbrechen gegen Schwarze Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft Nachdruck zu verleihen.

Das Ende der Kongokonferenz (15. Nov. 1884 - 26. Feb. 1885), auch Berliner Konferenz genannt, auf der Afrika von blutrünstigen Kolonialmächten willkürlich aufgeteilt wurde, haben wir als Datum für diesen Gedenktag ausgewählt. Um unserer Forderung nach Gerechtigkeit für Menschen afrikanischer Herkunft Nachdruck zu verleihen, wollen wir jährlich der Opfer der kolonialen Barbarei gedenken.
Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Zwangsarbeit, kulturelle Genozide, politische und ökonomische Ausbeutung und Unterdrückung sind die verheerenden Folgen des Kolonialismus. Völker wie das Sahrauische Volk leiden noch heute unter den Folgen des Kolonialismus, und der afrikanische Kontinent wird nach wie vor weiter unterdrückt.
Mehr als 30 Millionen Afrikaner wurden Opfer dieser Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
Die von Deutschland begangenen Genozide in Afrika (gegen die Hereros in Namibia und Maji-Maji in Tansania) warten immer noch auf offizielle Anerkennung.
Hunderttausende Menschen afrikanischer Herkunft sind auf Seiten der Alliierten für die Befreiung Deutschlands vom Naziregime im zweiten Weltkrieg gefallen. Tausende Schwarze Deutsche wurden von den Nazis zwangssterilisiert oder in den
Konzentrationslagern umgebracht.
Trotz internationaler Verpflichtung (Durbaner UNO Erklärung) gibt es in Berlin
immer noch keine Gedenkstätte für die afrikanischen Opfer von Sklaverei, Sklavenhandel, Kolonisierung und Naziverbrechen und es sind bis bis heute nur wenige Schritte zur
Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte unternommen worden: In Deutschland
tragen heute noch Straßen die Namen von Kolonialverbrechern, und
Sklavenhändler werden in einigen deutschen Städten geehrt (Hamburg).
Anlässlich der Kampagne „125 Jahre Berliner Afrika-Konferenz“ im letzten Jahr haben hunderte Menschen an der Veranstaltung teilgenommen. Dieses Jahr ist das 5. Jubiläum des Gedenkmarsches, und wir appellieren an alle, uns zu unterstützen, damit der Gedenkmarsch sich in Deutschland etabliert.
Familie und Kinder sind besonders gewünscht: unsere Kinder müssen für den Kampf vorbereitet werden.

Gedenkmarsch: 26.2.2011, Treffpunkt: 11:00 Uhr, Wilhelmstr. 92 , 10117 Berlin
Unsere Marschstrecke ist wie folgt geplant: Kranzniederlegung an der Gedenktafel der Aufteilung Afrikas an der Wilhelmstr. 92 danach Marsch bis Neue Wache (Unter den Linden). Ende der Veranstaltung: ca. 15:00 Uhr

Der Aufruf als PDF - aufruf-gedenkmarsch-am-26feb2011.pdf